WGF AG - RA Dr. Späth rät: „Vorsicht vor Aufkaufangeboten“!

WGF AG -  RA Dr. Späth rät: „Vorsicht vor Aufkaufangeboten“!
23.12.2012771 Mal gelesen
Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nimmt Aufkaufangebot von "Noah Investment fz llc." unter die Lupe.

Die WFG AG hat vor kurzem Insolvenz angemeldet.Inzwischen haben sich mehrere hundert Geschädigte bei Dr. Späth Rechtsanwälten gemeldet, diese versuchen daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln.

Inzwischen wurden auch Anlegern diverse Aufkaufangebote gemacht, in denen den Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zu verkaufen.

So hat eine "Noah Investment fz llc," aus Dubai Anlegern inzwischen ein Übernahme-/bzw. Abfindungsangebot für ihre Anleihen gemacht, in dem Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen bis zum 30.03.2013 zum Abfindungsbetrag von 1 % je Nominalwert zu verkaufen. Dieses Angebot wurde inzwischen von einer Depot-Bank an Anleger versandt.

In einem anderen Fall hat ein anderes Unternehmen inzwischen Anlegern angeboten, Anleihen zum Erwerbspreis von 15,25 % des Nennwertes abzukaufen mit Annahmefrist bis zum 13.01.2013.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth rät allen Anlegern zur Vorsicht vor solchen Aufkaufangeboten.

"Meiner Ansicht sollten Anleger vorsichtig sein, und solche Aufkaufangebote genau prüfen. Das Angebot der Noah Investment fz llc kann meiner Meinung nach nur als viel zu niedrig bezeichnet werden, Anleger sollten es meiner Ansicht nach nicht annehmen, da die Insolvenzquote wahrscheinlich deutlich höher ausfallen dürfte als die angebotenen 1 %. Auch andere Aufkaufangebote sollten, auch, sofern sie höher liegen, genau geprüft werden. Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind. Im Insolvenzverfahren könnten jedoch mit etwas Glück deutlich höhere Beträge ausbezahlt werden, als die Beträge, die Anlegern nun ausbezahlt werden sollen, wenn sie ihre Anleihen verkaufen. Auch liegen die derzeitigen Aufkaufangebote sogar noch deutlich unter dem aktuellen Börsenpreis, der gegenwärtig (21.12.2012) bei ca. 23 % liegt. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind."

Nach Angaben von Dr. Späth Rechtsanwälten ist es zwar gegenwärtig noch viel zu früh, zu sagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, schlimmstenfalls müssen die Anleger mit hohen Einbußen rechnen. In einem anderen Fall von Hypothekenanleihen, dem Fall Deikon GmbH, in dem Dr. Späth Rechtsanwälte ebenfalls ca. 100 Anleger vertreten, könnte die Insolvenzquote zwischen 20 - 40 % liegen, hierbei handelte es sich aber nur um nachrangig abgesicherte Anleihen. Im günstigsten Fall könnte die Insolvenzquote daher im gegenwärtigen Fall sogar noch höher ausfallen, das hängt aber auch z.B. von der Bewertung der Immobilien ab, im schlimmsten Fall könnten doch deutlich höhere Verluste drohen als angenommen, ein absoluter Totalverlust, also 100 % Verlust, dürfte aber aufgrund der grundbuchlichen Absicherung ebenfalls unwahrscheinlich sein.

Oftmals werden nach Beobachtung von Dr. Späth Rechtsanwälten Anlegern nach Firmenpleiten derartige Aufkaufangebote von Firmen gemacht, wenn die Verantwortlichen z.B. damit rechnen, dass sie einen Gewinn machen können, z.B. durch eine höhere Insolvenzquote.

So wurden z.B., worauf Dr. Späth Rechtsanwälte hinweisen, auch im Fall von Lehman-Zertifikaten geschädigten Anlegern Aufkaufangebote gemacht, wobei eine Firma den Geschädigten anfangs 2 % des Nennwertes angeboten hat, kurz vor Abschluss des Insolvenzverfahrens haben dann einige US-amerikanische Hedge-Fonds den Geschädigten sogar angeboten, bis zu 17 % des Nennwertes zu bezahlen, nachdem sich heraus kristallisiert hatte, dass die Insolvenzquote höher ausfiel, als ursprünglich angenommen. Ein gutes Geschäft für die Firmen, die den Anlegern diese Aufkaufangebote gemacht haben, wenn man berücksichtigt, dass die Insolvenzquote bei Lehman Brothers letztendlich zwischen 25 und 30 % betragen dürfte. 

Dr. Späth hierzu: "Die Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Aufkaufangebote an die Anleger weiter zu leiten, das heißt aber nicht, dass die Depotbanken die Annahme dieses Angebots Anlegern empfehlen. Hier ist es leider bei diversen Anlegern schon zu erheblichen Verwechslungen gekommen, die der Ansicht waren, dass die Depotbanken dieses Angebot gut heißen oder sogar hinter diesem Angebot stehen würden. Dies ist gerade nicht der Fall."

Dr. Späth Rechtsanwälte prüfen auch gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte war bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden hier von der Kanzlei dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnte hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:

Hier konnte die Kanzlei Dr. Späth als erste Kanzlei in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine "Strohfrau" vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

DEIKON GmbH:

Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:

Hier wurden zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten. Auch konnte die Kanzlei zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:

Hier wurden von der Kanzlei mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.

GlobalSwissCapital AG:

Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG:

Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne, unter anderem gegen das Aufsichtsratsmitglied eines Vertriebsunternehmens.

Mehr auf www.dr-spaeth.com zu WGF-Themen lesen