SIC-Processing insolvent - Nordic Capital Fund VII Mehrheitseigner

SIC-Processing insolvent - Nordic Capital Fund VII Mehrheitseigner
19.12.2012510 Mal gelesen
Gesellschaft plant, sich in Eigenverwaltung zu sanieren

Die SIC Processing GmbH hat heute beim Amtsgericht Amberg einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt und Herrn Dr. Hubert Ampferl als vorläufigen Sachwalter vorgeschlagen. Mit diesem Schritt plant die Gesellschaft, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Sie hätte dann anschließend drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Eine Entscheidung des Amtsgerichtes Amberg über den Antrag steht noch aus. Das "Schutzschirmverfahren" erlaubt eine Sanierung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Gesellschaft hat sich deshalb bereits jetzt zu dieser Maßnahme entschlossen.

Würde dem Antrag stattgegeben, bestünde Gläubigerschutz. Die zum 1. März 2013 fälligen Zinsen aus der 2011 begebenen Anleihe müssten dann nicht bedient werden.

Die Unternehmensanleihe der SIC Processing GmbH (ISIN DE000A1H3HQ1, WKN A1H3HQ) notierte heute in Bondm bei nur noch 15,00%.

Die Creditreform Rating AG hat die Ratingnote der SIC Processing GmbH heute mittlerweile von C auf die schlechteste Stufe D ("Insolvenz") heruntergestuft.

Nachdem dem Unternehmen früher noch Ambitionen auf einen Börsengang nachgesagt worden waren, ist die aktuelle Entwicklung nur als "katastrophal" zu bezeichnen, so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte aus Berlin.

Nachdem erst in der letzten Woche die WGF Insolvenz angemeldet hatte, hat mit der heutigen Meldung die Krise am Solarmarkt und auch der Markt für Mittelstandsanleihen nun ein weiteres Opfer gefunden, dessen Rechnung nun wohl viele Anleger zahlen werden müssen. Mehrheitseigner an der Gesellschafter ist dabei der Nordic Capital Fund VII, dessen Anleger durch die Insolvenz auch mittelbar betroffen sein dürften.

Das Emissionsvolumen der 2011er-Anleihe der SIC Processing GmbH weist einen Kupon von 7,125% und ein Zielvolumen von 80 Mio. EUR auf. Rechtsanwalt Dr. Späth empfiehlt "prüfen zu lassen, ob die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden sollten, um im Fall einer Insolvenzquote berücksichtigt zu werden." Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen. "Wir prüfen bereits Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Auch fordern Dr. Späth Rechtsanwälte eine lückenlose Aufklärung um die Vorgänge bei der SIC Processing GmbH. "Wir fordern in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren. Bekanntermaßen nutzen viele in Insolvenz gegangene Unternehmen die jüngst vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, die Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie durchzuführen. Mit anderen Worten: Dieselben Verantwortlichen, die für das Unternehmen in die Pleite geführt haben, sollen es dann wieder fit machen. Wir haben große Bedenken, ob dies hier zielführend ist, so Dr. Späth" Hier sollten Anleger aber beachten, dass teilweise kurze Verjährungsfristen laufen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig uns insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF), vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.