Fachanwalt sieht aktuell keine Notwendigkeit, Informationen an die WGF AG zu schicken

Fachanwalt sieht aktuell keine Notwendigkeit, Informationen an die WGF AG zu schicken
18.12.2012723 Mal gelesen
WGF AG bittet Kapitalanleger auf der Homepage, Informationen zu ihren Anlagen per Mail zu schicken: Cäsar-Preller: "Nicht ohne meinen Anwalt..."

Der Vorstand der WGF AG teilt auf der Homepage mit, dass das Düsseldorfer Amtsgericht dem Antrag der Gesellschaft auf Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren stattgegeben (Aktenzeichen: 504 IN 269/12) hat.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Rolf Rattunde aus Berlin bestellt. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt betroffenen Anlegern, sich im Insolvenzverfahren von einem in diesen Dingen erfahrenen Anwalt  unterstützen zu lassen.

Die WGF AG  hat z.B. im Rahmen einer aktuellen Kundeninformation die Kapitalanleger aufgefordert, eine Mail mit Nachweis (z. B. Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Wertpapierkennnummer der gehaltenen Anleihe und das genaue Kaufvolumen) zu senden. Man werde dann über die entstehende Verteilerliste Informationen verteilen.

Cäsar-Preller empfiehlt, solche Informationen erst im Rahmen des offiziellen Insolvenzverfahrens zu melden. Cäsar-Preller: "Ich sehe absolut keine Notwendigkeit, der WGF AG auf gefordertem Wege diese Informationen zukommen zu lassen. Diese Daten sollten dort eigentlich bekannt sein. Falls es nur darum geht, Kundeninformationen zu versenden sollte dies mit den  sicher vorhandenen Daten gut möglich sein!"

Mehr Infos zu Anlegerschutzthemen auf www.caesar-preller.de