SEB Immoinvest: Außerhalb der Liquidation stehen Anlegern vielfältige Optionen offen

SEB Immoinvest: Außerhalb der Liquidation stehen Anlegern vielfältige Optionen offen
21.11.2012335 Mal gelesen
Die Möglichkeiten für die Anleger nach der Auflösung des SEB Immoinvest reichen von der Teilnahme an der Liquidation über einen Börsenverkauf bis hin zu Schadensersatzklagen.

Das Aus des SEB Immoinvest war einer der "Höhepunkt" der Krise der offenen Immobilienfonds. Nicht wenige enttäuschte Anleger, die einst davon ausgingen, in eine sichere, verlässliche und auch jederzeit verfügbare Kapitalanlage investiert zu haben, stellen sich die Frage, welche Optionen es außerhalb der Abwicklung gibt. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung suchen.

 

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des SEB Immoinvest verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Eine Möglichkeit ist die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der SEB direkt, die den SEB Immoinvest auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits hunderte Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können komplexe, in der Klärung teure Streitfragen rund um eine Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

 

Fachanwalt kann auch individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen

 

Des Weiteren kann geprüft werden, wie erfolgreich Anleger des SEB Immoinvest gegen die Banken oder Berater auf individuellen Schadensersatz klagen können. Hierfür muss geklärt werden, ob die Beratung durch die Postbank, Volksbank, Sparkassen, Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Volkswagen Bank, Santander Bank, Apo Bank oder die verschiedenen Sparkassen ordnungsgemäß ablief oder ob Fehler passierten. Verschiedene Gerichte sprachen bereits Anlegern, die in offene Immobilienfonds wie den SEB Immoinvest investierten, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu.

 

Die Gerichte erblickten beispielsweise in der mangelnden Risikoaufklärung durch die Berater eine falsche Beratung der Anleger; zum Beispiel mussten Anleger vor der Investition über die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Ein weiterer Schwachpunkt vieler Beratungen war die versäumte Aufklärung über Provisionen. Zudem mussten Anleger über weitere Risiken sowie die Funktionsweise eines offenen Immobilienfonds aufgeklärt werden.

 

 Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen für Anleger des SEB Immoinvest bei verschiedenen Gerichten ein, da bei vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatz wegen Fehlern bei der Anlageberatung gefordert werden kann. Anleger, die wissen  möchten, wie gut ihre individuellen Chancen stehen, Schadensersatz wegen falscher Beratung zu bekommen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SEB Immoinvest


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http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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