Equity Pictures I: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im November und Dezember 2012

Equity Pictures I: Verjährung von Schadensersatzansprüchen im November und Dezember 2012
20.11.2012243 Mal gelesen
Für Anleger des Equity Pictures Medienfonds I, die (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen möchten, ist 5 vor 12. Wegen der bevorstehenden Verjährung müssen sie sich beeilen. Anwälte können Ansprüche wirksam gegen die Verjährung sichern.

Für die Anleger des Equity Pictures Medienfonds I tickt die Uhr. Da die Zeichnung bei den der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegenden Fällen meistens im November und Dezember 2002 geschah, steht die Verjährung unmittelbar vor der Tür. Maximal 10 Jahre nach der Zeichnung können Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung erfolgreich geltend gemacht werden. Daneben gibt es noch weitere Verjährungsfristen.

 

Verjährung kann gehemmt werden

 

Anleger, deren Anspruch "nur" akut von der Verjährung bedroht ist, haben jedoch noch eine Chance, Schadensersatzansprüche zu sichern. Die Verjährung kann durch anwaltliche Maßnahmen gehemmt werden. Ist die Verjährung gehemmt, können Ansprüche auch über das eigentliche "Verfallsdatum" hinaus erfolgreich geltend gemacht werden. Doch wann stehen Anlegern der Equity Pictures Medienfonds I überhaupt Schadensersatzansprüche zu?

 

Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger der Equity Pictures Medienfonds I Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

 

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Equity Pictures Fonds um ein Unternehmen mit einem Totalverlustrisiko handelt. Da die Anleger ihre Beteiligung an dem Equity Pictures Medienfonds I teilweise über einen Kredit finanzierten, wiegt das Verlustrisiko umso schwerer, da der Kredit auch weiterhin zu tilgen ist. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Medienfonds und Filmfonds

 

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