Schrottimmobilien werden nicht nur aber verstärkt gegen Ende des Jahres verkauft

Schrottimmobilien werden nicht nur aber verstärkt gegen Ende des Jahres verkauft
16.11.2012320 Mal gelesen
Warnzeichen beim Kauf einer Immobilie, die als Kapitalanlage gekauft werden soll, um Steuern zu sparen, zur Altersvorsorge etc.

Gegen Ende des Jahres werden die "Vertriebler" von Immobilien verstärkt aktiv, da sie oftmals mit möglichen Steuervorteilen werben, die noch für das laufende Kalenderjahr geltend zu machen sind.

Bereits der Auftritt gewisser Vertriebspersonen zeigen klare Anzeichen, die auf ein unseriöses Geschäftsgebahren schließen lassen und zum Teil auch gesetzeswidrig ist.

1)Vorsicht bei unerlaubten Telefonanrufen, d.h. Anrufen ohne Erlaubnis.

2)Vorsicht bei Kontaktanbahnungen z.B. über einen Arbeitskollegen.

3)Vorsicht bei einer Befragung auf der Straße oder auf einem Markt.

4)Vorsicht bei Umfragen zu Steuern und Immobilien etc.

5)Vorsicht bei einem Gewinnspiel bei dem eine Beratung oder eine Zahlung gewonnen werden kann.

6)Vorsicht bei kurzfristigen und spontanen Terminen.

7)Vorsicht bei gleichzeitig kurzfristigen Notarterminen, der nur zur Reservierung einer guten Immobilie dienen soll etc.

8)Vorsicht wenn alles aus einer Hand und möglichst sofort gehandelt werden soll, d.h. der Immobilienkauf und gleichzeitig auch die Finanzierung.

9)Vorsicht bei einer sehr frühen Anforderung einer Unterschrift zwecks einer Schufa-Auskunft oder dem frühen Verlangen von Einkommensnachweisen etc.

10)Vorsicht bei allgemeinen, pauschalen und beeinflussenden Aussagen, dass Sie Ihre Steuervorteile oder Ihr Sparpotenzial ausschöpfen sollten, dass sich die Immobilie von alleine trägt u.s.w.

Haben Sie Interesse eine Immobilie zu kaufen, insbesondere eine Immobilie als Kapitalanlage, so achten Sie unbedingt auf folgende Punkte.

1)Nehmen Sie einen Zeugen zu einer Beratung mit. Damit ist aber primär nicht der Ehepartner gemeint, der den Vertrag mit unterschreiben soll.

2)Lassen Sie ein Protokoll von der Beratung fertigen, das der Wahrheit entspricht.

3)Unterschreiben Sie ein Protokoll etc. nur wenn das Protokoll die Beratung auch wirklich widerspriegelt und auch Ihre Bedenken etc. enthält.

4)Lassen Sie sich zu vorgestellten Musterberechnungen, Renditeberechnungen, zum Eigenaufwand etc. diese in schriftlicher Form geben. Fordern Sie gleich Kopien von angefertigten Muster- oder Renditeberechnungen etc.

5)Lassen Sie die Musterberchnung oder Renditeberechnung durch einen externen Fachmann überprüfen. Denken Sie dabei an eine Handelsweisheit, dass im Einkauf schon der Gewinn oder der Verlust angelegt sein kann.

6)Kaufen Sie keine Katze im Sack, d.h. schauen Sie sich die Immobilie auf jeden Fall an. Eine große Entfernung darf keine Entschuldigung sein.

7)Lassen Sie sich keinesfalls zu einem schnellen Notartermin hinreisen. Bei Aussagen wie z.B., dass auf jeden Fall noch zurückgetreten werden kann, Sie auf jeden Fall sich vom Vertrag lösen können, wenn Sie es wollen etc. fordern Sie solche Aussagen in schriftlicher Form an.

8)Zum letzten Punkt sei angemerkt, dass auch gute, hochausgebildete und erfahrene Geschäftsleuten aufgrund der psychologischen Verkaufskunst sich zu solchen Notarterminen auch schon haben überreden lassen und danach es nur schwer verstehen konnten, dass ihne so etwas passiert sei.

Haben Sie eine notarielle Unterschrift geleistet sind Sie vertraglich gebunden. Haben Sie Zweifel, dass Sie nicht das Richtige getan haben, so zögern Sie nicht und wenden sich sofort an einem versierten Rechtsanwalt. In gewissen Fällen ist ein Widerruf eines einseitig abgegebenen Angebotes noch möglich.

Ist dies nicht mehr möglich, stellt sich die Frage, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche bestehen, die das Ziel haben, den Immobilienkauf rückabzuwickeln. Ein weiteres Abwarten macht die Forderung der Rückabwicklung keinesfalls leichter sondern erschwert diese in aller Regel deutlich.

Welche Probleme hierbei bestehen wird separat erläutert.

Rechtsanwalt Peter Ganz-Kolb

Rechtsanwalt Ganz-Kolb ist Inhaber der Kanzlei Ganz-Kolb

Augustaanlage 26

68165 Mannheim

Telefon: 0621 178 69 22

Fax: 0621 432 74 01

E-Mail: info@ganz-kolb.de

Schwerpunktmäßig ist RA Ganz-Kolb auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts und des Anlegerschutzes tätig. Durch fachspezifische Tätigkeiten bei Banken etc. (z. B. 7-jährige Tätigkeit bei einem großen Discount-Broker/Wertpapierbank) sind auch umfangreiche und praktische Produktkenntnisse, Kenntnisse der Vertriebsabläufe etc. vorhanden. Dies beginnt bei einer atypisch stillen Beteiligung und endet bei den Zertifikaten.