König & Cie. Produktentanker I: Welche Rechte können Anleger geltend machen?

König & Cie. Produktentanker I: Welche Rechte können Anleger geltend machen?
16.11.2012285 Mal gelesen
Der Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker I bescherte dessen Anlegern bereits erhebliche Probleme. Auch im Jahr 2012 wirkt die Sanierung des Fonds noch nach. Welche Rechte können Anleger geltend machen, die sich nicht länger an dem Schiffsfonds beteiligen möchten?

Der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 56 Produktentanker I investiert in zwei Tanker. Für die Anleger war die Schiffsbeteiligung bislang noch kein "Gewinnerlos": Der 2006 aufgelegte Schiffsfonds musste im Jahr 2011 durch die Rückzahlung von Ausschüttungen sowie eine Kapitalerhöhung saniert werden. Die Sanierung wirkt auch aktuell noch nach, da die Anleger auf Ausschüttungen für das Altkapital verzichten müssen.  Anleger des König & Cie. Produktentanker I, die den Schiffsfonds bei dessen weiterer Reise nicht begleiten möchten, können sich über rechtliche Möglichkeiten informieren.

 

Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln. Ein oftmals erfolgversprechender Ansatzpunkt, um Ansprüche der Anleger zu ermitteln, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

Kapitalanlage muss mit Zielen und Wünschen des Anlegers vereinbar sein

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung König & Cie. Produktentanker I als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn jeder Schiffsfonds ist ein vom Markt abhängiges Unternehmen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten kann. Dieses Risiko entfällt auch nicht durch eine breite Streuung. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker I.  Haben Anleger der Schiffsbeteiligung König & Cie. Produktentanker I das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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