KGAL Private Equity Class 6: Unpassende Kapitalanlage? Anleger können Schadensersatzansprüche fordern

KGAL Private Equity Class 6: Unpassende Kapitalanlage? Anleger können Schadensersatzansprüche fordern
15.11.2012482 Mal gelesen
Private-Equity-Dachfonds wie der KGAL Private EquityClass 6 eignen sich nicht für jeden Anleger. Wie können sich Anleger wehren, wenn sie das Gefühl haben, dass sie eine unpassende Kapitalanlage haben?

Das Emissionshaus KGAL legte 2006 dessen vierten Private-Equity-Publikumsfonds auf: den Dachfonds Private Equity Class 6, welcher sich an 19 verschiedenen Zielfonds, deren Investitionsschwerpunkt auf europäischen Unternehmen liegt, beteiligt. Aufgrund dieser Schwerpunktsetzung sind die Eurokrise und die schwachen Finanzmärkte ein herausforderndes Umfeld für den KGAL Private Equity Class 6.

 

Anleger, die sich fragen, ob die Beteiligung am KGAL Private Equity Class 6 die richtige Wahl war, können sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeit von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine häufig erfolgversprechende Option ist es, die Beteiligung an einem geschlossenen (Dach)Fonds auf Schadensersatzansprüche zu überprüfen. Solchen können sich aus der Anlageberatung ergeben, wenn diese fehlerhaft ist.

 

Private-Equity-Dachfonds setzen Risikobereitschaft voraus

 

So muss beispielsweise das Risikoprofil des KGAL Private Equity Class 6 mit der Risikobereitschaft des Anlegers vereinbar sein. Bei dem KGAL Private Equity Class 6 handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds, da die Auswahl der konkreten Zielfonds erst nach der Zeichnung passierte. Diese Art von Fonds eignet sich nicht für jeden Anleger und jedes Anlageziel. Wenn von Seiten eines Anlegers eine risikofreie, d. h. sichere Kapitalanlage gewünscht wurde, durfte der KGAL Private Equity Class 6 nicht empfohlen werden. Denn der Risikograd eines Private-Equity-Engagements hängt in erster Linie von der Solidität der Unternehmen ab, an welchen sicher der Private-Equity-Fonds beteiligt. Die Risiken wird auch nicht durch das "Einschieben" einer weiteren Ebene - des Dachfonds - aufgehoben - die Risiken werden höchstens gestreut.

 

Daneben musste die Beratung durch Banken oder Anlageberater auch noch weiteren Anforderungen genügen; so mussten die Risiken und Nachteile, die mit der Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds verbunden sind, realistisch dargestellt werden. Zum Beispiel die eingeschränkte Möglichkeit, sich von Fondsanteile zu trennen - der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und der Verkauf von Anteil am KGAL Private Equity Class 6 ist von der Nachfrage nach entsprechenden Fondsanteilen abhängig. Der vollständige Verkaufsprospekt musste rechtzeitig übergeben werden.

 

Private-Equity-Dachfonds werden auch wegen der hohen Kosten für die Anleger kritisiert, da eine recht hohe Rendite erzielt werden muss, bevor der Anleger die Kosten ausgeglichen hat. In diesem Zusammenhang sind die sogenannten weichen Kosten, welche nicht in die Investition, sondern in den Vertrieb und ähnliches fließen, von Bedeutung. Ein häufiger Mangel von Anlageberatungsgespräche ist die unzureichende Aufklärung der Anleger über Provisionen.

 

Schadensersatz für falsch beratene Anleger

 

Anleger des KGAL Private Equity Class 6, deren Beratungsgespräch Defizite aufwies, haben gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Wie gut die individuellen Chancen eines Anlegers sind, kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligung an dem Dachfonds durch einen Fachanwalt ermittelt werden.

 

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