Nordcapital Hanse Twin Feeder navigierte 2012 durch schwierige Gewässer

Nordcapital Hanse Twin Feeder navigierte 2012 durch schwierige Gewässer
14.11.2012312 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder war für dessen Anleger nicht das „große Los“. Im Gegenteil, die Anleger schreiben bislang rote Zahlen. Welche Rechte und Ansprüche können Anleger geltend machen?

Der Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder hatte bereits im ersten Jahr nach dem Start mit erheblichen Probleme zu kämpfen. Um die Zahlungsfähigkeit der Schiffsbeteiligung zu sichern, wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die auch die Anleger "mit ins Boot" holte. Doch auch die Sanierung konnte den Fonds bislang nicht nachhaltig auf einen Erfolgskurs lenken. Auch für das Jahr 2012 wird laut der aktuellen Leistungsbilanz ein "deutlich negatives Betriebsergebnis" erwartet. Eine gewisse Erleichterung erfährt der Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder von Seite der Bank, welche die Kredittilgung bis Ende nächsten Jahres aussetzt und auch wieder Kredite vergibt.

 

Ob es gelingen wird, den Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder im Rahmen des von der Bank gesteckten Rahmens auf einen "Erfolgskurs" zu bringen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben könnten günstiger sein, da die Schifffahrtskrise nach wie vor den Markt beeinflusst. Anleger des Schiffsfonds, die Zweifel haben, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds die richtige Entscheidung war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob es zu einer Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder kam.

 

Anlageberatung musste realistisch über Risiken aufklären

 

Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Hanse Twin Feeder als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Hanse Twin Feeder.

 

Ansprüche können von Verjährung bedroht sein

 

Anleger müssen beachten, dass Ansprüche verjähren können und dann nicht mehr erfolgreich durchsetzbar sein können. Denn neben der 10-jährigen Höchstverjährung können Ansprüche auch bereits nach 3 Jahren verjähren, wenn die Anleger erkannten, dass die Empfehlung, sich am Fonds Nordcapital Hanse Twin Feeder zu beteiligen, falsch war. In diesem Zusammenhang können "Hiobsbotschaften" wie Sanierungen oder Kapitalerhöhungen von Bedeutung sein.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu