CS EUROREAL-Nichts für sicherheitsorientierte Anleger

CS EUROREAL-Nichts für sicherheitsorientierte Anleger
09.11.2012483 Mal gelesen
Nachfolgend wollen wir einen kurzen Überblick geben unter welchen Voraussetzungen Anleger des CS EUROREAL Schadensersatz geltend machen können. Ferner möchten wie einige Alternativen aufzeigen für die Anleger, die keinen Schadensersatz geltend machen können oder wollen.

Mittlerweile haben mehrere Landgerichte bestätigt, dass Offene Immobilienfonds spätestens seit dem Jahr 2007 keine für sicherheitsorientierte Anleger geeignete Anlageklasse gewesen sind. Die Gerichte führen hierzu aus, dass spätestens seit den aufgetretenen Schwierigkeiten auf dem US-Immobilienmarkt im Jahr 2007 Offene Immobilienfonds nicht mehr für sicherheitsorientierte Anleger geeignet gewesen sind. Beim CS EUROREAL und beim SEB ImmoInvest kommt seit dem Jahr 2008 hinzu, dass diese Fonds bereits einmal auf Grund von Liquiditätsschwierigkeiten geschlossen waren. Der CS EUROREAL hätte daher, wie auch der SEB ImmoInvest spätestens seit dem Jahr 2008 nicht mehr an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt werden dürfen.

Anleger, die den CS EUROREAL oder einen anderen Offenen Immobilienfonds vor dem Jahr 2008 gezeichnet haben, können dennoch Schadensersatz gegen die vermittelnde Bank geltend machen, sofern sie nicht über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen), welche die vermittelnde Bank erhalten hat, aufgeklärt worden sind.

"Sammelklagen" zumeist nicht sinnvoll und nur eingeschränkt möglich

Wir wurden von einigen Mandanten auf die Möglichkeit einer Sammelklage angesprochen. Sammelklagen, wie viele Anleger sie etwa aus den USA kennen, gibt es im deutschen Recht nicht. Jeder Anleger muss individuell darlegen, dass er falsch beraten wurde und auf Grund dieser Falschberatung einen Schaden erlitten hat. Zwar gibt es die Möglichkeit, Rechtsfragen, die für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung sind, im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem KapMuG (Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz) prüfen zu lassen. Diese Verfahren finden vor einem Oberlandesgericht statt und sind daher meist sehr langwierig. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist der einzelne Anleger weiterhin gezwungen, seinen Schadensersatzanspruch mit einer Klage vor einem Landgericht durchzusetzen. In diesem Verfahren kann er sich lediglich auf die Feststellungen des Oberlandesgerichts berufen. Der Anleger hat damit keine Kostenersparnis durch ein Musterverfahren, stattdessen wird die Durchsetzung des Anspruchs unnötig verzögert. Zudem würde sich ein Musterverfahren nur anbieten, sofern man Schadensersatz gegen die Emittentin des CS EUROREAL geltend machen möchte. Die Gerichte sehen jedoch eine Haftung der beratenden Banken, die an der Erstellung des Verkaufsprospektes nicht beteiligt waren. Daher ist ein Musterverfahren für Anleger des CS EUROREAL nicht sinnvoll.

Wir raten den Anlegern dazu, nach Prüfung ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt, eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht einzureichen. Anleger müssen in den sauren Apfel beißen und zunächst die Kosten des Verfahrens verauslagen. Nach Abschluss des Verfahrens sind diese Kosten dann jedoch von der unterlegenen Partei zu tragen.

Anleger, die trotz der hohen Erfolgsaussichten einer Klage ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen möchten, haben zwei weitere Alternativen. Sie können zum einen ihre CS EUROREAL-Inhaberanteile über die Börse verkaufen. Zu beachten ist, dass an vielen Börsen nur sehr geringe Stückzahlen des Fonds gehandelt werden. Aus diesem Grund müssen Anleger damit rechnen, dass ihre Verkaufsaufträge nur mit Verzögerung ausgeführt werden. Auch können die geringen Umsätze dazu führen, dass der Verkauf der CS EUROREAL-Inhaberanteile weit unterhalb des derzeitigen Kursniveaus erfolgt. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger, die sich für einen Verkauf entscheiden, zumindest ein Kurslimit setzen. Unterhalb dieses Kurses werden die Anteile dann nicht verkauft.

Ferner haben Anteilseigner die Möglichkeit, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 2017 zu halten. Aus dem Verkauf der Immobilien werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Summe dieser Ausschüttungen weit unter dem ursprünglich investierten Betrag liegen. Diese Einschätzung äußert sich bereits in dem stark gefallenen Börsenkurs der CS EUROREAL-Anteile. Zudem haben die Anleger den Nachteil, dass sie erst im Jahr 2017 einen vollständigen Überblick über die Höhe des Schadens erhalten werden. Zu diesem Zeitpunkt werden zumindest die allermeisten Schadensersatzansprüche verjährt sein. Anleger, die sich dafür entscheiden, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahr 2017 zu halten, haben zudem den Nachteil, dass sie für den gesamten Zeitraum der Kapitalanlage keine Verzinsung erhalten werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht erscheint es am sinnvollsten, eine Schadensersatzklage gegen die vermittelnde Bank einzureichen. Nur so werden Anleger den investierten vollständig zurückerhalten können. Da sich mit dem SEB ImmoInvest und dem CS EUROREAL derzeit die beiden größten Offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt mit einem Volumen von jeweils ca. 6 Mrd. € in der Abwicklung befinden, wird es schwer fallen, die Großimmobilien zu marktgerechten Preisen zu verkaufen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage bei Einreichung der entsprechenden Unterlagen zunächst kostenfrei und informieren Sie über die Kosten eines möglichen Klageverfahrens.