Prorendita Britische Leben: Wie können Anleger sich gegen Verluste wehren?

Prorendita Britische Leben: Wie können Anleger sich gegen Verluste wehren?
09.11.2012269 Mal gelesen
Das große Los war die Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 – 5 für die Anleger nicht. Wie können Anleger sich wehren; welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

Für die Anleger der Prorendita-Lebensversicherungsfonds hat sich die Investition in britische Kapitallebensversicherungen unter dem Strich nicht gelohnt. Doch wie konnte es dazu kommen, dass die tatsächliche Entwicklung sich noch schlimmer gestaltete als die schlimmsten Annahmen? Die Suche nach einer Antwort ist eine umfangreiche Aufgabe für Spezialisten. Da Experten aber ihren Preis haben, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben sich zusammenschließen.

 

Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Anleger der Prorendita Britische Leben-Fondskönnen zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem jeweiligen Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an den Prorendita Britische Leben-Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

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