DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Schadensersatzklagen für Anleger

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Schadensersatzklagen für Anleger
09.11.2012392 Mal gelesen
Die Krise der offenen Immobilienfonds macht die Aussichten auf eine baldige Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex zunichte. Anstatt weiter zu abzuwarten, können Anleger auch überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Für die Anleger des Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat geht es weder vorwärts noch rückwärts - seit Monaten ist ihr Geld "eingefroren" und eine Perspektive für eine zeitnahe Wiedereröffnung ist nicht gegeben. Dem letzten Zwischenbericht des Fondsmanagements ist zu entnehmen, dass die unveränderte Liquiditätsquote von 11 % es nicht erlaube, eine Wiedereröffnung zu wagen. Die Mehrheit der Investitionsobjekte des DWS ImmoFlex Vermögensmandat befindet sich in langwierigen Liquidationsprozessen bzw. ist geschlossen.

 

Allein die in Abwicklung befindlichen Fonds CS Euroreal, SEB Immoinvest und AXA Immoselect machen über 65 % des Fondsvolumens aus. Daneben sind aber auch die offenen Immobilienfonds TMW Immobilien Weltfonds P, Morgan Stanley P2 Value und DEGI International von Liquidationen betroffen. Am 05.09.2012 wurde die Auflösung eines weiteren Zielfonds des DWS ImmoFlex Vermögensmandat angekündigt: Der UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe wird jetzt ebenfalls abgewickelt.

 

Was können Anleger unternehmen, die sich nicht länger auf ihr Geld warten möchten?

 

Angesichts dessen sind die Chancen, dass der Dachfonds in naher Zukunft die Anteilsrücknahme wieder aufnimmt, nicht unbedingt die besten. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile am DWS ImmoFlex Vermögensmandat bis auf weiteres nur an der Börse verkaufen können. Allerdings bewegt sich der Börsenpreis bei etwa der Hälfte des (theoretischen) Rückgabepreises. Für Anleger des Dachfonds, die sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen möchten ist unter diesen Voraussetzungen ein Börsenverkauf sicherlich nicht die erste Wahl. Daher könne Anleger auch erwägen, ihre Beteiligung am DWS ImmoFlex Vermögensmandat rechtlich überprüfen zu lassen.

 

So kann geklärt werden, ob Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Schadensersatz fordern können. Solche Ansprüche können sich beispielsweise aus einer Falschberatung ergeben. Zu den typischen Fehlern der Anlageberatung gehört beispielsweise, dass die Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds verbunden sind, hingewiesen wurden. Zu diesen Risiken gehört neben dem Totalverlustrisiko auch die Möglichkeit einer unbegrenzten Schließung. Wegen dieser Möglichkeit ist ein Dachfonds wie der DWS ImmoFlex Vermögensmandat ungeeignet für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten. Weiterhin musste den Anlegern auch ein Prospekt, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, ausgehändigt werden.

 

Wurde in dem Beratungsgespräch gegen eine dieser Pflichten verstoßen oder wurde ein ähnlicher Fehler begangen, bestehen für Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat gute Chancen, Schadensersatz fordern zu können. Dann müssen die Anleger des Dachfonds nicht auf das Ende einer unbefristeten Schließung warten und können ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückerhalten. Dies wird auch durch Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigt. Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die wissen möchten, welche Rechte ihnen individuell zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

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