Die Ertragsausschüttung Oktober 2012 bringt zumindest etwas Abwechslung in die unveränderte Schließung des Allianz Flexi Immo. So weit die erfreulichen Nachrichten. Ob diese jährliche Ausschüttung aber die Tatsache, dass nach wie vor keine konkrete Aussicht auf die Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme besteht, aufwiegen kann, muss jeder Anleger des Allianz Flexi Immo selbst bewerten.
Für Anleger, die sich nicht länger am Allianz Flexi Immo beteiligen möchten, gibt es Alternativen zum Verkauf der Anteile an der Börse. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.
Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatz
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Fonds wie dem Allianz Flexi Immo!
Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo.
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