Nordcapital Schiffsportfolio Global I: Ausschüttungen 50 % unter Plan

Nordcapital Schiffsportfolio Global I: Ausschüttungen 50 % unter Plan
02.11.2012351 Mal gelesen
Die Ausschüttungen des Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I liegen weiter hinter den Plänen zurück. Daran ändert sich auch im Jahr 2012 nichts, da die Ausschüttung des Jahres 2011 sich auf 0 % belief. Wie können sich Anleger wehren?

Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I hat sich die Investition in die vier Containerschiffe MS E. R. Kingston, MS E. R. Denver, MS E. R Savannah und MS E. R. Yokohama noch nicht als verlässlicher Ausschüttungserbringer erwiesen. Die bisher geleisteten Ausschüttungen betragen rund 50 % der einst prognostizierten Beträge - da für das Jahr 2011 keine Ausschüttungen ausgezahlt wurden, bleibt abzuwarten, ob der Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I diesen Rückstand noch aufholen kann.

 

In näherer Zukunft  ist die Frage, welche Lösung im Hinblick auf die Kredite und die Tilgungsstundung bei dem Fonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I erreicht werden wird. Haben Anleger angesichts dessen und der vielen schlechten Nachrichten rund um Schiffsfonds Zweifel, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. "das Richtige" war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen.

 

Weitere Entwicklung ist offen

 

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Anlageberatung muss Risiken und Chancen realistisch darstellen

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio Global I als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global I.

 

Haben Anleger der Schiffsbeteiligung Nordcapital Schiffsportfolio Global I das Gefühl, dass sie seinerzeit nicht ordnungsgemäß beraten wurden, können sie im Rahmen einer rechtlichen Beratung ermitteln lassen, ob sie erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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