CS Euroreal: Schadensersatz statt Liquidation

CS Euroreal: Schadensersatz statt Liquidation
31.10.2012330 Mal gelesen
Zahlreiche offene Immobilienfonds befinden sich in Abwicklung, so auch der Fonds CS Euroreal. Welche Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die nicht an der Liquidation teilnehmen möchten?

Die Branche der offenen Immobilienfonds wird nach den vielen Fondsauflösungen der vergangenen Monate mit einem neuen Problem konfrontiert. Es befinden sich zahlreiche Fonds in Auflösung und milliardenwerte Immobilien müssen ihre Käufer finden. Allein das Immobilienportfolio des CS Euroreal hat einen Wert von ca. 5,3 Mrd. Euro. Wie  erfolgreich das Management diese Situation meistern wird, wird sich am Ende der fünfjährigen Abwicklung erweisen.

 

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt.

 

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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