DEGI International: Oktober-Auszahlung verschiebt sich auf November 2012

DEGI International: Oktober-Auszahlung verschiebt sich auf November 2012
31.10.2012616 Mal gelesen
Die eigentlich für Oktober 2012 anberaumte Auszahlung des aufgelösten Fonds DEGI International verschiebt sich um einen Monat.

Bei der Liquidation des offenen Immobilienfonds DEGI International kam es zu einer zeitlichen Verschiebung. Da das Fondsmanagement im November 2012 mehrere Immobilienverkäufe erwartet, wurde die ursprünglich für Oktober 2012 eingeplante Ausschüttung um einen Monat verschoben.

 

Verschoben heißt zum Glück nicht aufgehoben, dennoch zeigen solche Ereignisse, dass Liquidationen keine automatischen Selbstläufer sind, sondern von Marktbedingungen, Immobilienbewertungen, Tilgungen, Verkaufserfolgen und weiterem abhängig. Die Verzögerung bei dem Fonds DEGI International bestätigt des Weiteren die Einschätzung der Ratingagentur Scope, die Mitte Oktober mitteilte, dass die Auszahlungen der verschiedenen aufgelösten offenen Immobilienfonds "schleppend" verlaufe und wohl noch viel Zeit in Anspruch nehmen werde.

 

Für Anlege des DEGI International, die nicht länger warten möchten, kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln, ob ihnen Alternativen zur Teilnahme an der Liquidation offen stehen. Eine Überprüfung des Beratungsgesprächs kann zeigen, ob die Anlageberatung in Ordnung war oder ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Anleger, die eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, mussten auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden. Daneben kann noch überprüft werden, ob die Investition in einen offenen Immobilienfonds überhaupt mit den Anlagewünschen des Anlegers zu vereinbaren ist. So sind offene Immobilienfonds keine sicheren Kapitaleinlagen, weil Verlustrisiken bestehen.

 

Verfahren gegen die Allianz Bank und die Commerzbank zeigen, dass Anleger des DEGI International gute Chancen haben, Schadensersatz zu fordern, wenn sie falsch beraten wurden. Gerade Anleger, die eine sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage wünschten, sollten nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Anleger, die nach einer Beratung, in der solche oder ähnliche Versprechen gemacht wurden, in den DEGI International investierten, können sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollege, welche bereits zahlreiche Anleger des DEGI International vertritt.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DEGI International

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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