Prorendita Vier - Anleger sollten Schadenersatzansprüche nicht verjähren lassen

Wirtschaft und Gewerbe
29.10.2012290 Mal gelesen
Verlust von 68% prognostiziert , Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Mit Schreiben vom 12. Oktober 2012 wurden die rund 5.400 Anleger der Prorendita VIER GmbH & Co. KG über den aktuellen Stand ihrer Beteiligung informiert. Danach soll sich im Jahr 2022 eine rechnerische Rückzahlungsquote in Höhe von nur 32%(!) ergeben. Für eine als sicher und hochrentabel angepriesene Anlage ein miserables Ergebnis, dass für diejenigen, die den Prospekt aufmerksam gelesen haben, nicht überraschend kommt. Offensichtlich haben aber die meisten Berater den Prospekt und seine Risikohinweise nicht gelesen oder nicht ernst genommen. Denn den meisten der von uns vertretenen Anleger, die Prorendita-Fonds gezeichnet haben, waren diese Risiken nicht bewusst.

Schadenersatz wegen falscher Beratung

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.

  • Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
  • Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
  • Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
  • Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
  • Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.

Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier.

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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