Der Glanz der als "Betongold" bekannten offenen Immobilienfonds ist in den letzten Jahren verblasst. Die Krise dieser Anlageklasse sorgte im Mai 2012 nach einer zweijährigen Schließung für das Aus des Branchenflaggschiffs CS Euroreal. Bei den Anlegern lösten diese Ereignisse Reaktionen zwischen Überraschung bis hin zur Enttäuschung aus, denn vor der Krise wurde die Investition in offene Immobilienfonds tausenden Anlegern als sichere Kapitalanlage empfohlen. Teilweise wurden solche Empfehlungen auch noch ausgesprochen, als die ersten offenen Immobilienfonds bereits mit ernsten Problemen kämpften.
Angesichts dieser Entwicklung stellen sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.
So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt.
Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.
Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.
Weitere Informationen:
Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal
Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:
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