Es hat den Anschein, als müssten die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds AXA Immoselect nicht auf die auf Dezember 2012 angesetzt Auszahlung verzichten. Dies legt der Monatsbericht September 2012 nahe, nach welchem eine "sehr hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kapitalrückzahlung im Dezember 2012" bestehe. Konkret wird ein Betrag von 1,50 Euro je Anteil in Aussicht gestellt. Dies wäre die erste Ausschüttung seit dem Aus des AXA Immoselect, da die geplante Ausschüttung im April 2012 ausfiel.
Erste Ausschüttung rund 1 Jahr nach Auflösung in Aussicht
Zwar ist die in Aussicht gestellt Auszahlung ein positives Zeichen, dennoch zeigte der vorherige Ausfall der Ausschüttung und die monatelange Ungewissheit, ob die kommende Ausschüttung stattfinden kann, dass die Auflösung eines offenen Immobilienfonds kein "Selbstläufer" ist. Insofern können Anleger des AXA Immoselect erwägen, ob sie sich über weitere Möglichkeiten informieren lassen möchten.
Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zu den immer wieder erfolgversprechenden Ansatzpunkten für Anleger des AXA Immoselect gehören Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung. Solche Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.
Anleger, die nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.
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