SEB ImmoInvest-Schadensersatz für Anleger bei Falschberatung

SEB ImmoInvest-Schadensersatz für Anleger bei Falschberatung
12.10.2012676 Mal gelesen
Anleger der beiden offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest und CS Euroreal stehen im Falle einer Falschberatung Schadensersatz zu. Die Gerichte sahen Beratungsfehler besonders bei verschwiegenen Provisionszahlungen und dem verschwiegenen Aussetzungsrisiko offener Immobilienfonds.

In jüngster Zeit haben mehrere Landgerichte Anlegern des SEB ImmoInvest und des CS Euroreal Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Der Schadensersatzanspruch richtet sich auf den gesamten Anlagebetrag zzgl. einer Moderatenverzinsung für den Zeitraum der Kapitalanlage. Die Gerichte orientieren sich hinsichtlich der Höhe der Verzinsung an festverzinslichen Staatsanleihen des Bundes. Im Gegenzug treten die Anleger ihre SEB ImmoinvestInhaberanteile an die vermittelnde Bank ab. Damit wird das gesamte Anlagegeschäft rückabgewickelt und der Anleger so gestellt, als ob er statt in den SEB ImmoInvest in eine, zumeist gewünschte, sichere Anlage investiert hätte.

Inhaltlich wurde der Schadensersatz zugesprochen, da die beratenden Banken in den ausgeurteilten Fällen nicht über das Schließungsrisiko des SEB ImmoInvest aufgeklärt hatten und/oder die Anleger nicht über Provisionszahlungen (KickBack-Zahlungen), welche die vermittelnde Bank erhalten hatte, aufgeklärt hatte.

Die Urteile der Gerichte haben Signalwirkungen für eine Vielzahl anstehender und noch laufender Verfahren. Bei fast allen uns vorliegenden Fällen erfolgte keine Aufklärung über das Schließungsrisiko. In nur sehr wenigen Fällen wurden die Anleger vollständig über Provisionszahlungen an die vermittelnde Bank aufgeklärt. Wir gehen davon aus, dass noch sehr viele Anleger erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Jeder Einzelfall muss jedoch durch einen im Banken und Anlagerecht tätigen Rechtsanwalt geprüft werden. Es müssen verschiedene Fristen beachtet werden. Schadensersatzansprüche, die sich allein auf eine falsche Beratung hinsichtlich des Schließungsrisikos stützen, können bereits verjährt sein. In vielen Fällen droht eine baldige Verjährung dieser Schadensersatzansprüche.

Schadensersatzansprüche, die sich auf eine fehlende Aufklärung hinsichtlich der geleisteten Provisionszahlungen stützen, können hingegen oftmals noch viele Jahre nach der Anlageentscheidung geltend gemacht werden.

Wir wurden von einigen Mandanten auf die Möglichkeit einer Sammelklage angesprochen. Sammelklagen, wie viele Anleger sie etwa aus den USA kennen, gibt es im deutschen Recht nicht. Jeder Anleger muss individuell darlegen, dass er falsch beraten wurde und aufgrund dieser Falschberatung einen Schaden erlitten hat. Zwar gibt es die Möglichkeit, Rechtsfragen, die für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung sind, im Rahmen eines Musterverfahrens nach dem KapMuG (Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz) prüfen zu lassen. Diese Verfahren finden vor einem Oberlandesgericht statt und sind daher meist sehr langwierig. Nach Abschluss dieses Verfahrens ist der einzelne Anleger weiterhin gezwungen, seinen Schadensersatzanspruch mit einer Klage vor einem Landgericht durchzusetzen. In diesem Verfahren kann er sich lediglich auf die Feststellungen des Oberlandesgerichts berufen. Der Anleger hat damit keine Kostenersparnis durch ein Musterverfahren, stattdessen wird die Durchsetzung des Anspruchs unnötig verzögert. Zudem würde sich ein Musterverfahren nur anbieten, sofern man Schadensersatz gegen die Emittentin des SEB ImmoInvest geltend machen möchte. Die Gerichte sehen jedoch eine Haftung der beratenden Banken, die an der Erstellung des Verkaufsprospektes nicht beteiligt waren. Daher ist ein Musterverfahren für Anleger des SEB ImmoInvest nicht sinnvoll.

Wir raten den Anlegern dazu, nach Prüfung ihrer Ansprüche durch einen Rechtsanwalt eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht einzureichen. Anleger müssen in den sauren Apfel beißen und zunächst die Kosten des Verfahrens verauslagen. Nach Abschluss des Verfahrens sind diese Kosten dann jedoch von der unterlegenen Partei zu tragen.

Anleger, die trotz der hohen Erfolgsaussichten einer Klage ihre Ansprüche nicht gerichtlich durchsetzen möchten, haben zwei weitere Alternativen. Sie können zum einen ihre SEB ImmoInvest-Inhaberanteile über die Börse verkaufen. Derzeit werden die Anteile mit ca. 35,00 € gehandelt. Zu beachten ist, dass an vielen Börsen nur sehr geringe Stückzahlen des Fonds gehandelt werden. Aus diesem Grund müssen Anleger damit rechnen, dass ihre Verkaufsaufträge nur mit Verzögerung ausgeführt werden. Auch können die geringen Umsätze dazu führen, dass der Verkauf der SEB ImmoInvest-Inhaberanteile weit unterhalb des derzeitigen Kursniveaus erfolgt. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger, die sich für einen Verkauf entscheiden, zumindest ein Kurslimit setzen. Unterhalb dieses Kurses werden die Anteile dann nicht verkauft.

Ferner haben Anteilseigner die Möglichkeit, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 2017 zu halten. Aus dem Verkauf der Immobilien werden halbjährlich Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Summe dieser Ausschüttungen weit unter dem ursprünglich investierten Betrag liegt. Diese Einschätzung äußert sich bereits in dem stark gefallenen Börsenkurs der SEB ImmoInvest-Anteile. Zudem haben die Anleger den Nachteil, dass sie erst im Jahr 2017 einen vollständigen Überblick über die Höhe des Schadens erhalten werden. Zu diesem Zeitpunkt werden zumindest die allermeisten Schadensersatzansprüche verjährt sein. Anleger, die sich dafür entscheiden, die Anteile bis zur endgültigen Abwicklung im Jahr 2017 zu halten, haben zudem den Nachteil, dass sie für den gesamten Zeitraum der Kapitalanlage keine Verzinsung erhalten werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht erscheint es am sinnvollsten, eine Schadensersatzklage gegen die vermittelnde Bank einzureichen. Nur so werden Anleger den investierten Betrag vollständig zurückerhalten können. Da sich mit dem SEB ImmoInvest und dem CS Euroreal derzeit die beiden größten offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt mit einem Volumen von jeweils ca. 6 Mrd. € in der Abwicklung befinden, wird es schwer fallen, die Großimmobilien zu marktgerechten Preisen zu verkaufen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage bei Einreichung der entsprechenden Unterlagen zunächst kostenfrei und informieren Sie über die Kosten eines möglichen Klageverfahrens.

  

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Rechtsanwalt Alfred M. Knetsch