Am Anfang des Jahrtausends investierte eine Vielzahl von Anlegern in geschlossene Immobilienfonds mit niederländischen Immobilien. 2004 wurde der Fonds MPC Holland 51 aufgelegt, welcher sich an 3 Standorten engagiert: Den Bosch, Maastricht und Rotterdam. Jedoch gerieten die Ausschüttungen des 2004 aufgelegten MPC Holland 51 in den vergangenen Jahren ins Stocken bzw. entfielen gänzlich.
Da sich auf dem niederländischen Gewerbe- und Büroimmobilienmarkt schwerwiegende Probleme abzuzeichnen beginnen, ist schwierig abzuschätzen, wie sich die weitere Entwicklung des MPC Holland 51 gestalten wird. Nach Jahren der ungebrochenen Nachfrage steigen die Leerstände im einstigen Boomland, da sich die Nachfrage nach Mietflächen verringert hat. Auch die Immobilienpreise sind von diesem Abwärtstrend betroffen.
Immobilienfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 51, die sich von ihrer Fondsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen. Wurde den Anlegern der MPC Holland 51 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.
Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 51 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 51 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.
Pflichtverletzungen bei Anlageberatung lösen Schadensersatz aus
Wurden Anleger über falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 51, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
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