MPC Holland 46: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche der Anleger aus

MPC Holland 46: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche der Anleger aus
08.10.2012260 Mal gelesen
Die Ausschüttungen des Immobilienfonds MPC Holland 46 sind ein weiteres Mal entfallen. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Der geschlossene Immobilienfonds MPC Holland 46 investiert in zwei Bürogebäude, welche sich in Schipol bei Amsterdam und Haarlem befinden. Doch die Investition im einstigen Boomland Niederlande hält schon seit Jahren nicht mehr die versprochenen Ausschüttungen für die Anleger bereit. Auch für das Jahr 2011 erfolgte eine weitere "Nullrunde". Ob Hoffnungen auf baldige Besserung der Lage des MPC Holland 46 berechtigt sind, ist aufgrund einer aufziehenden Krise der niederländischen Immobilien fraglich. Nach Jahren der ungebrochenen Nachfrage steigen die Leerstände bei Gewerbe- und Büroimmobilien und die Nachfrage nach Mietflächen hat sich verringert. Auch die Immobilienpreise sind von diesem Abwärtstrend betroffen.

 

Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46, die sich von ihrer Fondsbeteiligung trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über mögliche Ansprüche beraten lassen. Wurde den Anlegern der MPC Holland 46 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn geschlossene Immobilienfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem Immobilienfonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Weiterhin handelt es sich beim Immobilienfonds MPC Holland 46 auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im MPC Holland 46 investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Wurden Anleger über falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des MPC Holland 46, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Ansprüche können verjähren

 

Anleger des Immobilienfonds MPC Holland 46 sollten beachten, dass eventuelle Schadensersatzansprüche auch verjähren können. Denn es gibt neben der 10-jährigen Höchstfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen falscher Anlageberatung auch eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese kürzere Frist wird dann in Gang gesetzt, wenn Anleger wissen, dass sie seinerzeit falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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