Salamon 11 SAG Westfalen – Falsch beratene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Salamon 11 SAG Westfalen – Falsch beratene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen
08.10.2012289 Mal gelesen
Die Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Wurden die Anleger des Schiffsfonds Salamon 11 SAG Westfalen nicht ausreichend auf Risiken hingewiesen, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der 2006 aufgelegte Schiffsfonds Salamon 11 SAG Westfalen investiert ein Containerschiff. Dieses Schiff geriet bereits während der ersten Hochphase der Schifffahrtkrise im Jahr 2010 in wirtschaftliche Bedrängnis, da es beschäftigungslose Zeiten gab. Auf Ebene des Schiffsfonds Salamon 11 SAG Westfalen wurde ein Rettungskonzept für das Containerschiff erarbeitet. Die Sanierung wirkte sich auf die Ausschüttungen für die Anleger aus, da die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückgefordert wurden und die Ausschüttungen für das Jahr 2011 gestrichen wurden.

 

Schifffahrt leidet 2012 erneut unter der Krise

 

Ob sich die Schiffsbeteiligung Salamon 11 SAG Westfalen angesichts der zweiten Welle der Schifffahrtskrise, die im Jahr 2012 wütet, erfolgreich behaupten kann, wird sich zeigen. Anleger des Salamon 11 SAG Westfalen, die nicht länger an ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds festhalten möchten, können im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel den Schiffsfonds Salamon 11 SAG Westfalen, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell? Die Berater dürfen auch nicht die Risiken einer Kapitalanlage verschweigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 11 SAG Westfalen als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Vorsicht Verjährung

 

Falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Salamon 11 SAG Westfalen, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch haben Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Salamon 11 SAG Westfalen sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Hierbei sollten Anleger allerdings beachten, dass es neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist für Ansprüche wegen falscher Anlageberatung auch eine kürzere, dreijährige Verjährungsfrist gibt, die auf Kenntnis von schadensersatzauslösenden Momenten beruht.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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