Salamon 9 MS Cape Mondego: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

Salamon 9 MS Cape Mondego: Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus
05.10.2012316 Mal gelesen
Nicht jedes Beratungsgespräch zeichnete für Anleger ein realistisches und umfassendes Bild von ihrer Kapitalanlage. Wurden Anleger des Schiffsfonds Salamon 9 MS Cape Mondego falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Das Jahr 2012 ist durch die Schifffahrtskrise gekennzeichnet. Die bekamen auch die Anleger des Schiffsfonds Salamon 9 MS Cape Mondego zu spüren, da sie ein weiteres Mal auf Ausschüttungen verzichten mussten. Dabei hatten die Anleger des Schiffsfonds Salamon 9 MS Cape Mondego bereits unter der Schifffahrtkrise zu leiden: Das Containerschiff des Fonds war 2010 beschäftigungslos, weswegen ein Sanierungskonzept beschlossen wurde. Doch damit sind noch nicht alle Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt, da sich das Schiff des Fonds Salamon 9 MS Cape Mondego sich noch erfolgreich auf dem aktuell krisengeschüttelten Schifffahrtsmarkt behaupten muss.

 

Wie sich die wirtschaftliche Verfassung des 2005 aufgelegten Schiffsfonds inmitten der Schifffahrtskrise konkret entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Alternativ können die Anleger des Salamon 9 MS Cape Mondego im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel den Schiffsfonds Salamon 9 MS Cape Mondego, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Anleger durften nicht im Unklaren über Risiken gelassen werden

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 9 MS Cape Mondego als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 9 MS Cape Mondego, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des Salamon 9 MS Cape Mondego sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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