Salamon 8 MS Brunhilde Salamon und die Krise der Schifffahrt

Salamon 8 MS Brunhilde Salamon und die Krise der Schifffahrt
04.10.2012299 Mal gelesen
Die Einkünfte des Frachter MS Brunhilde Salamon haben unter der Schifffahrtskrise zu leiden. Anleger können im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung ihrer Beteiligung ermitteln lassen, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen.

Die Ausschüttungen des 2004 aufgelegten Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon waren lange Zeit für die Anleger erfreulich unauffällig, weil prognosegemäß. Doch nach dem Ende des Festchartervertrags des Frachters Anfang 2011 musste die MS Brunhilde Salamon mit einem seit dem Beginn der Schifffahrtskrise weit verbreiteten Phänomen Bekanntschaft schließen: Niedrige Charterraten. Da ein baldiges Ende der schwierigen Marktlage für Transportschiffe laut Experten noch nicht absehbar ist, steuert der Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon in unbekannte Gewässer.

 

Wie sich die wirtschaftliche Verfassung des Schiffsfonds inmitten der Schifffahrtskrise konkret entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Alternativ können die Anleger des Salamon 8 MS Brunhilde Salamon im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre persönlichen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

 

Schiffsbeteiligung sind Unternehmensbeteiligungen und keine sicheren Kapitalanlagen

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 8 MS Brunhilde Salamon als sichere Kapitalanlage oder gar für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten, nachfrageabhängigen Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 8 MS Brunhilde Salamon, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 8 MS Brunhilde Salamon sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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