HCI Shipping Select 27 – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger

HCI Shipping Select 27 – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger
01.10.2012373 Mal gelesen
Schiffsfonds bergen Risiken. Wurden die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 27 vor der Zeichnung des Fonds falsch beraten, können sie Schadensersatz beanspruchen.

Der Schiffsfonds HCI Shipping Select 27 ist einer der vielen Schiffsfonds, dessen Fremdwährungskredite sich in der Krise der Schifffahrt negativ auswirken. Dessen Anleger wurden im Frühjahr 2012 durch die Nachricht aufgeschreckt, dass die Yen- und Franken-Kredite der Schiffe MS Lantau Bee und MS Lantau Bride deren finanzielle Lage weiter ins Ungleichgewicht brachten. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung, was wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar - der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird - eine günstige Kredittilgung ermöglichen sollte. Durch den unerwarteten Höhenflug des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Bei dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 27 könnten sich diese Fremdwährungskredite jetzt als Stolperstein erweisen.

 

Fremdwährungskredite belasten Bilanzen

 

Welche Ansprüche den Anleger des HCI Shipping Select 27 offenstehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select 27 von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein solcher Hinweis ist aber gerade aufgrund der langen Laufzeit einer Schiffsbeteiligung angebracht. Ein stets brisantes Thema sind auch Vertriebsprovisionen.

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 27, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Shipping Select 27 sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger des HCI Shipping Select 27 müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. So gibt es neben der zehnjährigen Höchstdauer der Verjährungsfrist auch eine dreijährige Frist, die ab dem Zeitpunkt einsetzt, ab dem der Anleger positiv von der Falschberatung wusste.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu