HCI Ocean Shipping I – Klagen auf Schadensersatz für falsch beratene Kunden der Deutschen Bank

HCI Ocean Shipping I – Klagen auf Schadensersatz für falsch beratene Kunden der Deutschen Bank
01.10.2012457 Mal gelesen
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung sind hoch und nicht jedes Beratungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Wurden Anleger des Schiffsfonds HCI Ocean Shipping I von der Deutschen Bank falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern.

Der 2004 vom Emissionshaus HCI Capital AG aufgelegte Schiffsfonds Ocean Shipping 1 wurde exklusiv durch die Deutsche Bank vertrieben. Der Fonds HCI Ocean Shipping 1 investiert in ein Portfolio von sechs Containerschiffen. Hierbei handelt es sich um die Schiffe MS Hammonia Bremen, MS Hammonia Jork, MS JPO Cancer, MS JPO Capricornus, MS Letavia und MS Serena P. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Ocean Shipping I befinden sich aufgrund von Ausfällen hinter dem Plan.

 

Ausschüttungen liegen unter den einstigen Prognosen

 

Welche Ansprüche die Anleger des HCI Ocean Shipping I geltend machen können, kann im Rahmen einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Ocean Shipping I von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Anlageberatung durfte Anleger nicht im Unklaren über Risiken lassen

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Ocean Shipping I, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Ocean Shipping I sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger des HCI Ocean Shipping I müssen hierbei beachten, dass Ansprüche auch verjähren können. So gibt es neben der zehnjährigen Höchstdauer der Verjährungsfrist auch eine dreijährige Frist, die ab dem Zeitpunkt einsetzt, ab dem der Anleger positiv von der Falschberatung wusste.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu