Prorendita 4 – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger

Prorendita 4 – Schadensersatzklagen für falsch beratene Anleger
28.09.2012279 Mal gelesen
Falsch beratene Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 können Schadensersatz fordern. Parallel ist auch die Teilnahme an der Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben möglich.

Zwischen 2006 und 2008 wurden Kunden der Commerzbank und verschiedenen Sparkassen Beteiligungen an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 empfohlen. Der Fonds Prorendita 4 erwarb britische Lebensversicherungspolicen, bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Jedoch entwickelte sich  der britische Versicherungsmarkt nicht wie beim Start des Prorendita 4 erhofft.

 

Aufgrund der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Policenhandel, ein wichtiges Element für viele Lebensversicherungsfonds, erlahmte. Daneben entwickelte sich auch der Wechselkurs zwischen britischem Pfund und Euro ungünstig. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 4 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren.

 

Interessengemeinschaft und Klagen auf Schadensersatz

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 können erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Denn nicht immer wurden Anleger ausreichend über die Risiken eines Lebensversicherungsfonds unterrichtet. Lebensversicherungsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, sondern Beteiligungen an Unternehmen, die sich auch schlecht entwickeln können. Zu den weiteren typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehören unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs).

 

Haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Hinweise und Erklärungen fehlten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Bei Schadensersatzklagen handelt es sich um individuelle Klagen Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4. Anleger der Prorendita-Fonds können sich zusätzlich auch einer Interessengemeinschaft anschließen, um ihre Interessen gemeinsam gegenüber der Fondsgesellschaft durchsetzen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de