Salamon 3 VLCC Meridian Lion – Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger

Salamon 3 VLCC Meridian Lion – Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger
27.09.2012329 Mal gelesen
Aufgrund ihres unternehmerischen Charakters sind Schiffsfonds nicht für jeden Anlagezweck und jeden Anleger geeignet. Im Fall einer falschen Beratung können die Anleger der Schiffsbeteiligung Salamon 3 VLCC Meridian Lion Schadensersatz fordern.

Der Superöltanker VLCC Meridian Lion ist das Investitionsobjekt des Schiffsfonds Salamon 3 VLCC Meridian Lion. Im Jahr 2011 - neun Jahre nach der Auflegung des Schiffsfonds im Jahr 2003 - wurde ein Konzept zur finanziellen Umstrukturierung beschlossen. Aufgrund dessen entfielen für die Anleger des Fonds Salamon 3 VLCC Meridian Lion die Ausschüttungen für das Jahr 2011. Bereits zuvor mussten sich die Anleger mit reduzierten Ausschüttungen begnügen.

 

Ob und wie erfolgreich die Umstrukturierung sein wird,  wird sich noch erweisen müssen. Anleger des Salamon 3 VLCC Meridian Lion, die sich nicht länger an dem Schiffsfonds beteiligen möchten, können von einem Fachanwalt ihre Chancen auf einen verlustfreien Ausstieg ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 3 VLCC Meridian Lion von ihren Anlegern als sichere Kapitalanlage oder für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 3 VLCC Meridian Lion, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 3 VLCC Meridian Lion sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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