Salamon 2 MT Iblea – Falsche beratene Anleger können Schadensersatz beanspruchen

Salamon 2 MT Iblea – Falsche beratene Anleger können Schadensersatz beanspruchen
27.09.2012231 Mal gelesen
Schiffsfonds sind nicht für jedes Anlageziel geeignet. Wurden Anleger bei der Anlageberatung hinsichtlich des Schiffsfonds Salamon 2 MT Iblea im Unklaren über die Risiken und die Funktionsweise ihrer Kapitalanlage gelassen, können sie Schadensersatz fordern.

Der Schiffsfonds MT Iblea, welchem der gleichnamige Tanker gehört, wurde im Jahr 2003 von der Salamon AG aufgelegt. Die rund 340 Anleger des Fonds Salamon 2 MT Iblea haben in den letzten Jahren reduzierte Ausschüttungen erhalten bzw. mussten aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses auf diese verzichten. Wie sich die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds Salamon 2 MT Iblea gestalten wird, wird sich zeigen müssen.

 

Unabhängig von (oder gerade wegen) der offenen Zukunft der Schiffsbeteiligung Salamon 2 MT Iblea, können Anleger überprüfen lassen, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

 

Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 2 MT Iblea von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt.

 

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 2 MT Iblea, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 2 MT Iblea sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtansprüche der Anleger einer Schiffsbeteiligung

 

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