Prorendita Britische Leben – Interessengemeinschaft für Anleger

Prorendita Britische Leben – Interessengemeinschaft für Anleger
27.09.2012218 Mal gelesen
Die Anpreisungen während der Beratungsgespräche halten nicht mit der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung Prorendita Lebensversicherungsfond nicht Schritt. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gründet Interessengemeinschaft für Anleger. Auch Schadensersatzklagen sind möglich.

In den Jahren vor der Finanzkrise erfreuten sich Lebensversicherungsfonds einiger Beliebtheit. Über 16.500 Anleger beteiligten sich an den fünf Prorendita Lebensversicherungsfonds. Die Fonds Prorendita 1 bis Prorendita 5 investierten in "gebrauchte" Policen britischer Kapitallebensversicherungen. Sie bezahlen für die Versicherten die Versicherungsbeiträge und können im Gegenzug mit den Policen handeln oder die Versicherungsleistungen kassieren. Doch die erwarteten Ausschüttungen blieben aus, da die gesamte Branche der Lebensversicherungsfonds in Schwierigkeiten geriet.

 

Dies ist auf Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts zurückzuführen. Die Finanzkrise zwang die britischen Lebensversicherer dazu, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren und die Zahlungen am Ende der Laufzeit zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Fonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie die Prorendita 1 - 5 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Wie sich die zukünftige Entwicklung der Prorendita-Fonds angesichts dieser erheblichen Marktänderungen gestalten wird, bleibt abzuwarten.

 

Eine Möglichkeit, die Anleger offen steht, ist der Verkauf der Anteile an den verschiedenen Prorendita Britische Leben Lebensversicherungsfonds auf dem Zweitmarkt. Ein solcher Verkauf ist angesichts geringer Kurse allerdings mit Verlusten für die Anleger verbunden. Auch ist Verkauf auf dem Zweitmarkt von der Nachfrage auf Käuferseite abhängig. Insofern ist das Geld, das die Anleger in die Prorendita Lebensversicherungsfonds investierten, nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Schadensersatzklagen bei falscher Anlageberatung

 

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Gefahren aussetzen möchten, können ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition in die Fonds Prorendita 1 - 5 oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater der verschiedenen Banken und Sparkassen oft, den Anleger die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds zu erläutern. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei vertragen sich unternehmerische Risiken wie das Totalverlustrisiko nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Interessengemeinschaft Prorendita

 

Anleger der Prorendita Lebensversicherungsfonds, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch sie im Unklaren über die Funktionsweise und die Risiken ihrer Kapitalanlage ließ, sollten sich an eine Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, welche individuellen Schadensersatzansprüche die Anleger der Prorendita 1 - 5 geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger der Lebensversicherungsfonds Prorendita 1, Prorendita 2, Prorendita 3, Prorendita 4 und Prorendita 5. Darüberhinaus wird eine Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben gegründet. Weitere Informationen über die Interessengemeinschaft Prorendita befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

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