HCI Euroliner II – Welche Rechte und Ansprüche stehen falsch beratenen Anlegern zu?

HCI Euroliner II – Welche Rechte und Ansprüche stehen falsch beratenen Anlegern zu?
27.09.2012245 Mal gelesen
Schiffsfonds wie der HCI Euroliner II eignen sich nicht für jedes Anlageziel. Anleger, die falsch beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klären lassen, welche Rechte und Ansprüche sie geltend machen können.

Der Schiffsdachfonds HCI Euroliner II beteiligt sich an den Containerschiffen MS Jork Reliance und MS Jork Ruler. Wenige Jahre nach dem Start des 2006 aufgelegten Schiffsfonds geriet dessen wirtschaftliche Entwicklung ins Stocken, da die Krise der Schifffahrt dem Schiffsfonds zusetzte, sodass dieser der Sanierung bedurfte. Eine Auswirkung der dürftigen Entwicklung war auch, dass die Anleger des HCI Euroliner II auf wiederholt auf Ausschüttungen verzichten mussten.

 

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem HCI Euroliner II trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Euroliner II ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

 

Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein

 

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Euroliner II ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

 

Schiffsdachfonds wie der HCI Euroliner II sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Euroliner II das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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