KGAL BA 200 SeaClass 7 – Schadensersatz für falsch beratene Anleger

KGAL BA 200 SeaClass 7 – Schadensersatz für falsch beratene Anleger
25.09.2012281 Mal gelesen
Anlegern, die aufgrund fehlerhafter Beratung in den Schiffsfonds KGAL BA 200 SeaClass 7 investierten, können Schadensersatzansprüche zustehen. Beispielsweise handelt es sich bei Schiffsfonds nicht um sichere, für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlagen.

Der Fondsanbieter KGAL brachte im Jahr 2007 das 200. Beteiligungsangebot auf den Markt: Den Schiffsfonds SeaClass 7. Die bislang geflossenen Ausschüttungen des Schiffsfonds KGAL BA 200 SeaClass 7 können höchstens als "wechselhaft" bezeichnet werden. Ein Grund für die reduzierten Ausschüttungen waren Sondertilgungen für die Kredite des Fonds. Wie sich die wirtschaftliche Entwicklung (und die Ausschüttungen) des KGAL BA 200 SeaClass 7 zukünftig entwickeln werden, hängt von den Erträgen des Fondsschiffs MT SC Sara ab. Für diese wiederum musste ein auskömmlicher Chartervertrag für den Tanker abgeschlossen werden, da der vorige Chartervertrag Anfang 2012 - mitten in der Schifffahrtskrise - auslief.

 

Anleger, die nicht länger an ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds KGAL BA 200 SeaClass 7 festhalten möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. So müssen die Anlageziele des Kunden berücksichtigt werden und es muss eine passende Anlage empfohlen werden.

 

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen, da ihnen Verlustrisiken innewohnen

 

Wurde Anlegern von ihren Bank- oder Anlageberatern die Schiffsbeteiligung KGAL BA 200 SeaClass 7 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger ungefragt darüber aufklären.

 

Für Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 200 SeaClass 7, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 200 SeaClass 7 sollten daher gerade angesichts der nicht unbedingt rosigen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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