BS Invest MS Mary Schulte – Schadensersatzklagen von Fachanwalt

BS Invest MS Mary Schulte – Schadensersatzklagen von Fachanwalt
25.09.2012237 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch verschaffte den Anlegern Klarheit über ihre Kapitalanlage. Wurden Anleger nicht ordnungsgemäß beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der 2004 aufgelegte Schiffsfonds BS Invest MS Mary Schulte beteiligt sich an dem namensgebenden Containerschiff MS Mary Schulte. Die Investition in Schiffsfonds wurde vor der Finanz- und Wirtschaftskrise vielen Anlegern empfohlen. Jedoch eignet sich ein Schiffsfonds nicht für jeden Anleger und nicht für jeden Anlagezweck.

 

Wurde den Anlegern der BS Invest MS Mary Schulte beispielsweise als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen. Dementsprechend handelt es sich bei den Fondsanteilen um  Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

 

Schiffsfonds wohnen zahlreiche Risiken inne

 

Weiterhin handelt es sich bei dem Schiffsfonds BS Invest MS Mary Schulte auch nicht um eine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit verfügbar ist. Zwar können Anteile an geschlossenen Fonds auf dem Zweitmarkt veräußert und zu Geld gemacht werden, jedoch hängt dies davon ab, ob sich ein Käufer für die Fondsanteile findet. Der Zweitmarkt ist nicht geregelt. Aufgrund dessen ist das im BS Invest MS Mary Schulte investierte Geld auch nicht jederzeit problemlos verfügbar.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Wurden Anleger über die obigen und weitere Gesichtspunkte falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Anleger des BS Invest MS Mary Schulte, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu