KGAL BA 188 SeaClass 5 – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern

KGAL BA 188 SeaClass 5 – Falsch beratene Anleger können Schadensersatz fordern
21.09.2012311 Mal gelesen
Nicht jede Anlageberatung klärte Anleger über alle Chancen und Risiken auf. Anleger, die vor der Investition in den Schiffsfonds KGAL BA 188 SeaClass 5 unzureichend beraten wurden, können Schadensersatz fordern

Das Beteiligungsangebot 188 SeaClass 5 wurde im Jahr 2006 von der KGAL emittiert. Diese Schiffsbeteiligung legte das Geld der Anleger in dem  Panamax-Containerschiff CSCL Rotterdam an. Die wirtschaftliche Entwicklung des Schiffsfonds verläuft jedoch nicht so gut und reibungslos, wie dies den Anlegern einst beim Start des KGALG BA 188 SeaClass 5 angepriesen wurde. Statt kontinuierlich steigender Ausschüttungen mussten die Anleger ein Stagnieren, ja sogar einen Rückgang der Ausschüttungen verzeichnen.

 

Ob sich die Ausschüttungen des Schiffsfonds KGAL BA 188 SeaClass 5 mitten in der Schifffahrtskrise bessern werden, ist ungewiss. Denn der 5-jährige Festchartervertrag der CSCL Rotterdam endet im Jahr 2012 - just in jenem Jahr, in dem die Schwierigkeiten der internationalen Schifffahrt für erhebliche wirtschaftliche Probleme bei den Schiffen sorgen: Geringe Chartereinnahmen sind für Transportschiffe in den letzten Monaten zu einem weit verbreiteten Phänomen geworden. Es wird sich zeigen müssen, ob und wie die CSCL Rotterdam sich angesichts solcher Marktbedingungen behaupten kann.

 

Des Weiteren wird der Markt für Panamax-Containerschiffe sich auch zukünftig verändern. Denn die Klasse der Panamax-Schiffe wird in Zukunft auf neue Konkurrenz treffen. Derzeit wird der Panama-Kanal ausgebaut, sodass zukünftig größere Schiffe die wichtige Verbindung zwischen dem Pazifik und dem Atlantik durchqueren können. Bislang konnten nur Schiffe bis zur Größe der Panamax-Klasse den Panama-Kanal passieren. Angesichts der Laufzeit des KGAL BA 188 SeaClass 5 bis ins Jahr 2028 ist es wahrscheinlich, dass diese Entwicklung die Schiffsbeteiligung noch betreffen wird.

 

Jedoch ist die mögliche Zukunft des Schifffahrtsmarkts derzeit noch ungewiss. Das aktuelle Problem ist, dass die Ausschüttungen des KGAL BA 188 SeaClass 5 rückläufig sind. Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.

 

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen und keine sichere Altersvorsorge

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung KGAL BA 188 SeaClass 5 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

  

Für Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 188 SeaClass 5, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 188 SeaClass 5 sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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