KGAL BA 187 SeaClass 4: Anleger, die falsch beraten wurden, können Schadensersatz fordern

20.09.2012 334 Mal gelesen
Kunden der Commerzbank, die aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung in den Schiffsfonds KGAL Beteiligungsangebot 187 SeaClass 4 investierten, können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der Fondsanbieter KGAL brachte im Jahr 2006 das Beteiligungsangebot 187 SeaClass 4 auf den Markt. Es handelt sich um einen geschlossenen Schiffsfonds, welcher in 2 Containerschiffe investierte: Die CSAV Lanco und die CSCL Qingdao. Obwohl die beiden Schiffe sich bis ins Jahr 2013 noch in einem festen Chartervertrag befinden und im Leistungsbericht 2010 die guten Geschäftsergebnisse gelobt wurden, entsprechen die Ausschüttungen des KGAL BA 187 SeaClass 4 nicht den Prognosen. Statt der geplanten Ausschüttungen von 7 % pro Jahr, erhielten die Anleger für das Jahr 2010 gerade einmal 4 %.

 

Ausschüttungen stagnieren

 

Darüberhinaus stellt sich spätestens im Jahr 2013 die spannende Frage, ob für die Schiffe des KGAL BA 187 SeaClass 4 ein guter Anschlussvertrag abgeschlossen werden kann. Denn auf die Klasse der Panamax-Schiffe könnte in Zukunft neue Konkurrenz warten. Derzeit wird der Panama-Kanal ausgebaut, sodass zukünftig größere Schiffe als die bisherigen Panamax-Schiffe die wichtige Verbindung zwischen dem Pazifik und dem Atlantik durchqueren können. Angesichts der Laufzeit des KGAL BA 187 SeaClass 4 bis ins Jahr 2022 ist es wahrscheinlich, dass der Schiffsfonds sich noch mit dieser "Neuerung" auseinandersetzen muss.

 

Die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Schiffsbeteiligung ist jedoch noch Zukunftsmusik. Das aktuelle Problem ist, dass die Ausschüttungen des KGAL BA 187 SeaClass 4 stagnieren. Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer Handlungsmöglichkeiten beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.

 

Hilfe für Commerzbank-Kunden, denen der Schiffsfonds für die Altersvorsorge empfohlen wurde

 

Die Schiffsbeteiligung KGAL BA 187 SeaClass 4 wurde zum Beispiel von der Commerzbank vertrieben. Wurde Kunden der Commerzbank der KGAL BA 187 SeaClass 4 für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

  

Wurden Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 187 SeaClass 4 bei ihrem Anlageberatungsgespräch von der Commerzbank oder einer anderen Bank falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 187 SeaClass 4 sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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