Prorendita 5 – Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft

Prorendita 5 – Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft
07.09.2012498 Mal gelesen
Wurden Anleger von ihren Bankberatern vor der Investition in den Prorendita 5 falsch beraten, stehen ihnen Ansprüche auf Schadensersatz zu. Anleger können auch an Interessengemeinschaft Prorendita Britische Leben teilnehmen.

Lebensversicherungsfonds wurden Anlegern als sichere und dennoch rentable Kapitalanlagen empfohlen. Die Commerzbank legte ihren Kunden beispielsweise eine Investition in den Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 nahe. Dieser investiert in "gebrauchte" britische Kapitallebensversicherungen: Er bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Lebensversicherungsfonds waren beliebte Kapitalanlagen. Jedoch erfüllten sich nicht alle Prognosen hinsichtlich des Prorendita 5.

 

Diese unerfreuliche Entwicklung ist durch Veränderungen des britischen Versicherungsmarkts bedingt. Aufgrund der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Policenhandel, ein wichtiges Element für viele Lebensversicherungsfonds, erlahmte. Die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds gerieten ins Wanken, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 5 über die Erlöse aus dem Handel mit den Policen und die Schlusszahlungen finanzieren. Wie sich die zukünftige Entwicklung des Prorendita 5  gestalten wird, bleibt abzuwarten.

 

Unzufriedene Anleger können ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern, die in Lebensversicherungsfonds investierten, zeigt sich immer wieder, dass die Beratung vor der Investition oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise erklärten die Berater den Anlegern nicht immer die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Ombudsmann der privaten Banken spricht Anlegerin Schadensersatz zu

 

Ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche ist die Aufklärung über Provisionen. Oft wurden Anleger des Prorendita 5 nicht über Rückvergütungen (kick backs) aufgeklärt, die an die beratenden Banken flossen. Dabei sind die Banken verpflichtet, Kunden ungefragt zu informieren. Dass die Banken gegen diese Verpflichtung verstoßen,  stellte auch der Ombudsmann der privaten Banken in einem Schlichtungsverfahren fest. Die Commerzbank hatte eine Anlegerin, welche von Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten wird,  nicht über kick backs aufgeklärt, weswegen ihr der Ombudsmann Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zusprach.

 

Haben Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 das Gefühl, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Fehler passierten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen für die Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 5 trennen und Schadensersatz fordern können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 5. Anleger des Prorendita 5 können sich auch der Interessengemeinschaft anschließen. Die Interessengemeinschaft bündelt ein gemeinsames Vorgehen der Anleger gegen die Fondsgesellschaft. Schadensersatzklagen sind individuell möglich.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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