Allianz Flexi Immo – Alternative zur Schließung: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen

Allianz Flexi Immo – Alternative zur Schließung: Anleger können Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen
06.09.2012304 Mal gelesen
Der Allianz Flexi Immo ist unverändert geschlossen. Anleger, deren Geld in dem Fonds eingefroren ist, können sich hinsichtlich ihrer individuellen Ansprüche auf Schadensersatz von Anwälten beraten lassen.

Seit dem 17.04.2012 ist der Fonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Die Krise der offenen Immobilienfonds sorgte für erhebliche Probleme bei den Zielfonds, in welche der Mischfonds investierte. Dies wirkte sich schlussendlich auch auf den Allianz Flexi Immo aus. Am 13.06.2012 setzte der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund die Anteilsrücknahme aus. Auch beim zweitgrößten Zielfonds KanAm SPEZIAL Grundinvest wurde dessen Schließung verlängert. Dies wirkt auf den Fonds Allianz Flexi Immo zurück und lässt die Hoffnungen, dass der Fonds bald wieder öffnet, nicht wachsen. Der Fonds wurde geschlossen, weil dessen flüssige Mittel unter 5 % des Fondsvolumens gesunken sind. In diesem Fall ist zum Schutz der Anleger gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss.

 

Wann der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen wird, ist angesichts der Schließungen und Liquidationen der Zielfonds ungewiss. Möchten Anleger sich momentan von Anteilen an dem Mischfonds trennen, können sie diese an der Börse verkaufen. Ob ein Börsenverkauf bei einem Kurs, der etwa die bei der Hälfte des Werts eines Anteils liegt, für die Anleger des Allianz Flexi Immo attraktiv ist, bleibt dahingestellt. Zusätzlich müssen Anleger auch Verkaufsgebühren einkalkulieren, die bei Börsenverkäufen anfallen.

 

Eine Alternative hierzu bietet die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie Anleger des Allianz Flexi Immo sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Häufig weisen die Beratungsgespräche Defizite und Fehler auf.

 

Falsche Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit der seit 2004 währenden und seit 2008 zuspitzenden Krise der offenen Immobilienfonds bekannt ist, dass offene Fonds geschlossen werden können. Es gibt auch keine maximale Schließungsdauer bei Mischfonds wie dem Allianz Flexi Immo! Zu den weiteren häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

 

Haben Berater der Banken oder Anlageberater Anleger falsch beraten, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Mischfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten angesichts der der unbekannten Schließungsdauer des Mischfonds daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz ausloten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Allianz Flexi Immo

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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