AXA Immoselect: Fehler bei der Anlageberatung führen zu Schadensersatz für Anleger

AXA Immoselect: Fehler bei der Anlageberatung führen zu Schadensersatz für Anleger
30.08.2012399 Mal gelesen
Anleger, denen der offene Immobilienfonds AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage angepriesen, können überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche einklagen können.

Die Abwicklung des AXA Immoselect begann nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds im Oktober 2011. Der Fortschritt, der bei der Abwicklung des AXA Immoselect erzielt werden konnte, ist durchaus zwiespältig. So mussten die Anleger bereits auf die Auszahlung im April 2012 verzichten. Die aktuelle gute Nachricht, dass ein weiteres Objekt veräußert werden konnte, wird in der ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 relativiert. Der Verkaufspreis der belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten Verkehrswert. Insgesamt befinden sich noch 64 Immobilien im Portfolio des AXA Immoselect.

 

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Fehler bei der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Schadensersatzansprüche können beispielsweise dann gegeben sein, wenn der AXA Immoselect als sichere und jederzeit verfügbare Anlage angepriesen wurde. Dass das in dem Fonds angelegte Geld keineswegs jederzeit verfügbar ist, mussten die Anleger bereits bei der Schließung feststellen.

 

Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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