OLG Köln: Recht zur Untertitelung eines Originalfilms umfasst nicht automatisch auch das Synchronisationsrecht

Wirtschaft und Gewerbe
24.08.20071329 Mal gelesen

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.01.2007 - AZ: 6 U 163/06 - entschieden, dass die vom Urheber erhaltene Berechtigung, den Originalfilm in jeder beliebigen Sprache mit Untertiteln zu versehen, nicht ohne weitere Anhaltspunkte die Befugnis umfasst, den Film auch zu synchronisieren bzw. mit einer deutschen "Voice over" Fassung zu versehen. Damit zeigt sich wieder, wie wichtig es für Verwerter ist, auf einen umfassenden und sorgfältig formulierten Rechtekatalog Wert zu legen.