AXA Immoselect in der Abwicklung – Schadensersatzklagen für Anleger

AXA Immoselect in der Abwicklung – Schadensersatzklagen für Anleger
17.08.2012294 Mal gelesen
Der Fonds AXA Immoselect konnte eine weitere Immobilie verkaufen – allerdings unter dem Verkehrswert. Welche individuellen Rechte und Ansprüche haben Anleger des offenen Immobilienfonds, die nicht länger an der Abwicklung teilnehmen möchten?

Der kürzlich erfolgte Verkauf einer belgischen Immobilie des AXA Immoselect ist zwiespältig. Positiv für die Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds ist, dass ein weiteres Objekt im Rahmen der Abwicklung verkauft werden konnte. Doch diese gute Neuigkeit wird in der ad-hoc-Meldung vom 09.08.2012 relativiert. Der Verkaufspreis der belgischen Fondsimmobilie lag 44 % unter dem letzten festgestellten Verkehrswert. Somit befinden sich insgesamt noch 64 Immobilien im Portfolio des AXA Immoselect. Das Management des offenen Immobilienfonds hat nach der Auflösung im Jahr 2011 noch bis in Jahr 2014 Zeit, um den Fonds abzuwickeln.

 

Für Anleger, die nicht weiter auf ihr übriges, noch im Fonds befindliches Geld warten möchten, stellt sich die Frage, welche Alternativen zur Abwicklung es gibt. Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei etwa der Hälfte des Werts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan nicht für jeden Anleger des AXA Immoselect die erste Wahl.

 

Alternativen zur weiteren Teilnahme an der Abwicklung

 

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen, auch eine weitere Möglichkeit. Anleger, die angesichts der langen Dauer nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits viele Anleger, die in den offenen Immobilienfonds AXA Immoselect investiert hatten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite AXA Immoselect

 

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