Prorendita 3 – Falsche Beratung? Haftung der Banken

Prorendita 3 – Falsche Beratung? Haftung der Banken
16.08.2012448 Mal gelesen
Wurden Anleger, die in den Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 investierten von ihrer Sparkasse oder der Commerzbank falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Zusätzlich können Anleger sich an einer Interessengemeinschaft beteiligen.

Der im Jahr 2005 aufgelegte Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 legte das Geld der Anleger in knapp 3.000 "gebrauchten" britischen Kapitallebensversicherungen an. Annähernd 4.000 Anleger folgten den Empfehlung ihrer Berater der Commerzbank, der Sparkasse oder anderer Banken und beteiligten sich an dem Fonds Prorendita 3. Der Fonds bezahlt für die Versicherten die Beiträge und kann im Gegenzug mit den Policen handeln oder im Sterbefall die Versicherungssumme kassieren. Doch die Ausschüttungen des Prorendita 3 flossen nicht so üppig wie beim Start des Fonds prognostiziert. Und auch der Fonds selbst entwickelt sich nicht wie geplant.

 

Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sorgten dafür, dass die Entwicklung vieler Lebensversicherungsfonds nicht wie erwartet verlief. Durch die Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Handel mit den Policen erlahmte. Dies erschütterte die Kalkulationen etlicher Lebensversicherungsfonds, da sich Lebensversicherungsfonds wie der Prorendita 3 über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanzieren. Der Fonds Prorendita 3 musste aus Finanznöten heraus bereits Policen zurückgeben oder verkaufen, um Kredite bedienen zu können.

 

Fehler in der Anlageberatung lösen Schadensersatzansprüche aus

 

Möchten Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 nicht bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2021 an den Lebensversicherungsfonds gebunden sein, sollten sie erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass die Anlageberatung durch die Commerzbank, die Sparkasse oder andere Banken oft zu wünschen übrig ließ. Beispielsweise versäumten die Berater häufig, die Anleger über  die Funktionsweise eines Lebensversicherungsfonds aufzuklären. Auch wussten nicht alle Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken Bescheid. Dabei verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage!

 

Schadensersatzklagen und Interessengemeinschaft

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3, die das Gefühl haben, dass auch bei ihrer Anlageberatung solche und ähnliche Hinweise und Erklärungen fehlten, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 lösen können und Schadensersatz verlangen können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des Fonds Prorendita 3. Neben den individuellen Schadensersatzklagen ist auch eine Teilnahme an der Interessengemeinschaft für Anleger der Prorendita-Fonds möglich. Im Rahmen der Interessengemeinschaft schließen sich viele Anleger zusammen, um gemeinsam gegen die Fondsgesellschaft vorgehen zu können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft Prorendita

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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