CS Euroreal: Interessengemeinschaft und Schadensersatz statt Teilnahme an Liquidation

CS Euroreal: Interessengemeinschaft und Schadensersatz statt Teilnahme an Liquidation
15.08.2012258 Mal gelesen
Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wurde aufgelöst. Nun wartet die fünfjährige Abwicklung des Fonds auf die Anleger. Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen als Alternative zu Abwicklung und Liquidation.

Erst rund 3 Monate ist es her, da ereilte den offenen Immobilienfonds CS Euroreal nach einem Probehandelstag das endgültige Aus. Seitdem wird der Fonds abgewickelt und liquidiert. Nach der ersten Auszahlung im Juli 2012 ist der nächste Termin der halbjährlichen Auszahlungen im Dezember 2012. Im aktuellen Managementkommentar des Factsheets vom 29.07.2012 wird hinsichtlich der Höhe der nächsten Ausschüttung zu bedenken, gegeben, dass "auch bei offenen Immobilienfonds die Rückzahlungsansprüche der Gläubiger vor denen der Anteilseigner zu bedienen sind", weswegen "die Auszahlung insbesondere die Position der finanzierenden Banken" berücksichtigt.

 

Finanzierende Banken sollen bei nächster Auszahlung vor Anteilseigner berücksichtigt werden

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Information:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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