Mangelhafte Bankberatung und Anlegerschutz

Mangelhafte Bankberatung und Anlegerschutz
31.07.2012388 Mal gelesen
Banken und Sparkassen sind zur Dokumentation der Beratungsgespräche mit den Kunden verpflichtet. Dadurch soll der Bankkunde eine Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung haben. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller rät Bankkunden aber, das Protokoll nicht direkt zu unterschreiben.

Gerade in wirtschaftlich instabilen Zeiten wie der heutigen wenden sich Kunden vertrauensvoll an ihre Banken oder Sparkassen in der Suche nach einer sicheren und vor allem nachhaltigen Vermögensanlage. Dabei kommt es in aller Regel zu einem Termin für ein Beratungsgespräch. Banken und Sparkassen sind hier zur Dokumentation von Angaben des Kunden zu seinen Erfahrungen, Anlagezielen, Vermögensverhältnissen und seiner Risikobereitschaft verpflichtet.

Diese Dokumentationspflicht hat den primären Zweck, dem Bankkunden eine Beweisgrundlage im Falle einer Falschberatung und einem daraus folgenden Schadensersatzprozess gegen seine Bank zu geben. Dies klingt in der Theorie als ein kundenfreundliches und insbesondere auch als sinnvolles Vorgehen. Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen dem Bankkunden, der oftmals nur ein rudimentäres Verständnis von den einzelnen Finanzprodukten hat, und der allwissend wirkenden Bank, die mit Ihrem umfassenden Finanzmarktverständnis wirbt, soll so wieder ausgeglichen werden. Die ordnungsgemäße Beratung, jedenfalls aber Beweise im Falle einer Falschberatung, sollen gesichert werden.

Tatsächlich verkehren Banken und Sparkassen das Prinzip der Dokumentationspflicht aber oftmals ins Gegenteil. Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus Wiesbaden wird immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Banken und Sparkassen ihre Dokumentationspflicht regelrecht dazu missbrauchen, ihr eigenes Haftungsrisiko zu minimieren. So wird teilweise die Erfahrung des Bankkunden mit komplexen Finanzmarktprodukten gezielt als ausgeprägter bewertet als sie tatsächlich ist.

Auf diese Weise wird für ein Kreditinstitut der Weg geebnet, auch riskante Finanzprodukte zu vermitteln. Teilweise versuchen die Banken auch die Risiken einer Vermögensanlage gezielt runterzuspielen. Im Vordergrund stehen dabei immer wieder Provisionen und wirtschaftliche Vorteile für die Banken und deren Berater. Auch dieses eigenwirtschaftliche Interesse wird von den Instituten oftmals verschwiegen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Spezialist für Anlegerschutz, rät Bankkunden, das Beratungsprotokoll nicht direkt zu unterschreiben, sondern sich die Unterlagen zunächst mit nach Hause zu nehmen und dort noch mal in Ruhe durchzulesen. Falschberatungen durch Banken und Sparkassen sind nämlich kein Einzelfall. Millionen von Anlegern wurde schon zu vermeintlich sicheren Anlagen geraten, die später erhebliche Verluste eingefahren haben.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berät seit nunmehr schon über 15 Jahren geschädigte Anleger in allen Bank- und Kapitalmarktfragen. Oftmals kann die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller ihnen helfen, Ihr Geld wieder zu erlangen.

 Mehr Informationen: Anlegerschutz-Portal  

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller
Leipziger Straße 35
(im DG Verlagshaus)
65191 Wiesbaden-Bierstadt

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de