HCI Shipping Select XIV: Wie wird es bei der Schiffsbeteiligung weitergehen?

HCI Shipping Select XIV: Wie wird es bei der Schiffsbeteiligung weitergehen?
30.07.2012462 Mal gelesen
In den letzten 7 Jahren musste die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV sich bereits mit der Sanierung der MS Maren S sowie mit ausgefallenen und reduzierten Ausschüttungen auseinandersetzen. Welche Ansprüche stehen den Anlegern des HCI Shipping Select XIV zu?

Die Entwicklung des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV verläuft alles andere als reibungslos. Die Ausschüttungen liegen unter den Prognosen und auch hinter der Zukunft eines Schiffs steht ein Fragezeichen. Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV wurde im Jahr 2005 aufgelegt und beteiligt sich an Schiffsgesellschaften, die ihrerseits in die Schiffe MS JPO Gemini, MS Käthe P, MS Maren S und MS Tim-S. investieren. Für das Jahr 2010 konnten die Anleger zwar eine Ausschüttung in Höhe von 2,5 % verbuchen, jedoch konnten in diesem Jahr zwei Schiffe des HCI Shipping Select XIV Sondererlöse verbuchen. Das finanzielle "Sorgenkind" des Schiffsfonds ist die MS Maren S, die bereits saniert werden musste und deren Zukunft nach wie vor nicht gesichert ist.

 

Welche Möglichkeiten stehen den Anlegern des HCI Shipping Select XIV offen, die sich angesichts dieser Entwicklung von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds lösen möchten? Die reguläre Laufzeit des Schiffsfonds endet erst im Jahr 2021. Ein Verkauf der Anteile am HCI Shipping Select XIV auf dem Zweitmarkt kann mit Verlusten behaftet sein und ist somit nicht die erste Wahl jeden Anlegers. Alternativen hierzu kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzeigen. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.

 

Schiffsbeteiligungen sind keine sicheren Kapitalanlagen

 

Ein häufig auftretender Fehler bei Anlageberatungsgesprächen ist, dass die Berater den Anlegern vor der Investition  nicht ausreichend die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erläuterten. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Verlustrisiken und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Es musste des Weiteren auf den ungeregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile hingewiesen werden, der nicht jederzeit eine problemlose Trennung von Anteilen ermöglicht. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.

 

Anleger der Schiffsbeteiligung HCI Shipping Select XIV, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung sie im Unklaren über die Risiken ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds ließ, sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger sind, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HCI Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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