CS Euroreal: Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen statt Abwicklung

CS Euroreal: Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen statt Abwicklung
27.07.2012370 Mal gelesen
Welche Möglichkeiten stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die nicht jahrelang auf ihr Geld warten möchten? Interessengemeinschaft und Schadensersatzklagen für Anleger des aufgelösten offenen Immobilienfonds CS Euroreal.

Die Abwicklungsverkäufe des CS Euroreal haben begonnen. Die erste Immobilie ist veräußert Bis zum April 2017 hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds nun Zeit, um restlichen 97 Objekte im Wert von ca. 5,4 Mrd. Euro zu verkaufen. Ein weiterer erster Meilenstein war die kürzlich erfolgte erste Auszahlung des CS Euroreal in Höhe von 4,30 Euro. Die nächste Auszahlung erfolgt erst im Dezember 2012. Eine Geduldsprobe, wenn man bedenkt, dass einst die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Geldes angepriesen wurde. Welche Optionen stehen Anlegern des CS Euroreal offen, die Alternativen zur Abwicklung suchen?

 

Alternativen zum Abwarten der Abwicklung

 

Ein Verkauf der Anteile über die Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen wies oftmals Fehler auf. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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