CS Euroreal: Anlegerkanzlei klagt für Kunden der Postbank

CS Euroreal: Anlegerkanzlei klagt für Kunden der Postbank
10.07.2012645 Mal gelesen
Hilfe für Anleger, denen die Postbank empfahl, in den offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu investieren. Anlegerkanzlei klagt Schadensersatz ein.

Die Auflösung des offenen Immobilienfonds CS Euroreal betrifft tausende Anleger - darunter auch viele Kunden der Postbank. Sie sind wie die anderen Anleger von der 5 Jahre langen Abwicklung des CS Euroreal betroffen, nachdem der Fonds Ende Mai nach einem aufsehenerregenden Probehandelstag aufgelöst wurde. Zwar erhielten die Anleger kürzlich rund 4,30 Euro je Anteil ausgezahlt, allerdings müssen sie auf die weiteren Auszahlungen deutlich länger warten: jeweils ein halbes Jahr. Müssen die Kunden der Postbank und der anderen Banken gezwungenermaßen jahrelang auf ihr Geld warten?

 

Interessengemeinschaft

Es gibt Alternativen zur Auflösung. Anleger des CS Euroreal können ihre Anteile zum Beispiel an der Börse verkaufen. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs befindet sich aktuell deutlich unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Schadensersatzklagen

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen aufSchadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Die Beratung durch die Postbank, aber auch durch die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig, weswegen bei den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen sehr häufig Schadensersatzansprüche gegeben sind. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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