Santander Kapitalprotekt geschlossen: Anlegerkanzlei kann betroffenen Anlegern helfen

Santander Kapitalprotekt geschlossen: Anlegerkanzlei kann betroffenen Anlegern helfen
09.07.2012287 Mal gelesen
Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen kann Anleger des Santander Kapitalprotekt helfen, die sich nicht mit der unbefristeten Schließung des Fonds abfinden möchten.

Rund ein halben Jahr währt die Schließung des Fonds Santander (SEB) Kapitalprotekt nun schon.  Die Krise der offenen Immobilienfonds verursacht währenddessen bei immer mehr Zielfonds des Santander Kapitalprotekt immense Probleme. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest nach Probehandelstagen aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch das von dem Dachfonds investierte Geld in der Abwicklung "gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.

 

Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt können unbefristet geschlossen bleiben

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nach den Auflösung der wichtigen Zielfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.

 

Gerichtsurteile: Schadensersatz für Anleger

 

Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die Anlegerkanzlei führt bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Das Landgericht Berlin sprach jüngst einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu und auch vor dem Landgericht Mosbach zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung ein Erfolg ab.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Kapitalprotekt

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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