CS Euroreal: Wie geht es nach der Auszahlung Juni 2012 weiter? Interessengemeinschaft für Anleger

CS Euroreal: Wie geht es nach der Auszahlung Juni 2012 weiter? Interessengemeinschaft für Anleger
04.07.2012925 Mal gelesen
Es ist das erste Geld, das die Anleger nach der Auflösung des CS Euroreal erhalten: die Auszahlung Juni 2012. Bis zur nächsten Auszahlungstermin müssen sich die Anleger bis Dezember 2012 gedulden. Was können Anleger tun, die nicht so lange warten wollen? Interessengemeinschaft für Anleger.

Das Geld der Auszahlung Juni 2012 ist an die Anleger des CS Euroreal überwiesen. Die weiteren Auszahlungen erfolgen im Halbjahrestakt bis ins Jahr 2017. Wie viel Geld die Anleger bei den künftigen Ausschüttungen erhalten werden, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Immobilien des Fonds verkaufen kann. Anleger des CS Euroreal müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen und monate- und jahrelang auf ihr Geld warten. Es gibt Alternativen zur Abwicklung.

 

Interessengemeinschaft als Alternative zum jahrelangen Warten

Eine Möglichkeit ist ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Die Beratung durch die Postbank, die Commerzbank und Sparkassen ließ häufig zu wünschen übrig. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen zur Interessengemeinschaft:

Infoseite CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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