CS Euroreal: Anleger erhalten Auszahlung Juni 2012 am Dienstag

02.07.2012 1112 Mal gelesen
Am Dienstag wird die Ausschüttung Juni 2012 an die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal ausgezahlt. Danach soll es erst im Dezember wieder Geld geben. Was können Anleger tun, die nicht so lange warten wollen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.

Morgen soll die erste Auszahlung nach dem Aus des CS Euroreal an dessen Anleger überwiesen werden. Rund 4,30 Euro werden am 03.07.2012 an die Anleger überwiesen. Danach beginnen für jene, die in dem offenen Immobilienfonds Geld anlegten, die längeren Wartezeiten. Die nächste Auszahlung soll im Dezember 2012 erfolgen. Wie viel Geld die Anleger bei diesem Termin erhalten werden, hängt davon ab, wie erfolgreich das Management des CS Euroreal die Immobilien des Fonds verkaufen kann. Insgesamt sind für die Abwicklung fünf Jahre vorgesehen. Anleger des CS Euroreal müssen jedoch nicht gezwungenermaßen an einer Abwicklung teilnehmen und monate- und jahrelang auf ihr Geld warten. Es gibt Alternativen zur Abwicklung.

 

Interessengemeinschaft

Eine Möglichkeit ist ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse. Dies ist weiterhin wie gewohnt möglich. Ein Börsenverkauf birgt allerdings wegen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss und auch Börsenkurs aktuell unter dem einstigen Ausgabepreis der Anteile. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Klagen auf Schadensersatz

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann auch geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. In den vielen der Kanzlei vorliegenden Fällen bestehen Schadensersatzansprüche weil Anleger fehlerhaft beraten wurden. Dass Anleger Schadensersatz wegen unzureichender Beratung fordern können, zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-12 O 81/11). In diesem Urteil wird einem Anleger eines offenen Immobilienfonds Schadensersatz zugesprochen, weil dieser falsch beraten wurde. Oft sollte die Investition in den CS Euroreal als sichere Kapitalanlage oder der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen. Anleger, die dies oder ähnliches erlebten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

 

Weitere Informationen ( auch zur Interessengemeinschaft):

Infoseite CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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